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Nachrichten aus dem Rathaus
Nr. 1152 / 18.10.2013
Untersuchungspflicht auf Legionellen
Bis zum 31. Dezember 2013 dieses Jahres muss die aufgrund der novellierten Trinkwasserverordnung erstmalig vorzunehmende Legionellenuntersuchung abgeschlossen sein. Daran erinnert das Gesundheitsamt. Betroffen sind Eigentümer von Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet.
Nur wenn die Probe Werte über den technischen Maßnahmewert (100 koloniebildende Einheiten kbE) ergibt, ist das Gesundheitsamt zu verständigen. Gleichzeitig sind die Ursachen zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Bisher liegen dem Gesundheitsamt lediglich 67 positive Befunde mit unterschiedlich hoher Legionellenbelastung vor. Erwartet wurden dagegen für ein Stadtgebiet in der Größe von Nürnberg etwa 4 000 Anzeigen. Das Amt vermutet, dass noch zahlreiche Untersuchungen ausstehen. Auch könnte die sofortige Meldepflicht ordnungswidrig unterlassen worden sein. Schon um haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Hauseigentümer die notwendigen Analysen schnellstmöglich veranlassen. Folgeuntersuchungen sind im ausschließlich gewerblichen Bereich mindestens alle drei Jahre fällig.
Für Fragen sind die städtischen Fachleute im Gesundheitsamt unter Telefon 2 31-31 95 (südliches Stadtgebiet) und 2 31-31 94 (nördliches Stadtgebiet) werktags von 8 bis 10 Uhr zu erreichen. alf
Weitere Informationen im Internet:
http://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/trinkwasser.html
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