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MönchengladbachHausbesitzer müssen Trinkwasser prüfen
Mönchengladbach (RP). Ab dem 1. Dezember gilt eine verschärfte Trinkwasserverordnung. Mieter haben dann ein Anrecht, die Legionellen- und Bleiwerte zu erfahren. Die Sanitär- und Heizungsinnung schult Installateure, um über Rechte und Pflichten aufzuklären.
Detlef Poullie redet sich schnell in Rage. Man merkt, das Thema liegt ihm am Herzen. Worüber er spricht, ist für die allermeisten eine Selbstverständlichkeit im Alltag: das Trinkwasser. Jeder nutzt es. Und jeder geht davon aus, dass es in einem zivilisierten Land wie Deutschland rein und ungefährlich für den Verbraucher ist. Doch Poullie, der als Dozent für Versorgungstechnik arbeitet, erhebt den Zeigefinger: "Was vor der Wasseruhr passiert, ist hier in Mönchengladbach Sache der NEW. Das ist wirklich astreines Wasser. Doch danach müssen die Hausbesitzer und Vermieter dafür sorgen, dass das auch so bleibt." Spätestens seit dem Legionellen-Skandal in der Warsteiner-Brauerei, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, sind die Antennen der Bürger auf Empfang gestellt, wenn es um Bakterien im Wasser geht.
Ab dem 1. Dezember 2013 gilt eine verschärfte Trinkwasserverordnung in Deutschland. Die Hausbesitzer sind verpflichtet, spätestens zu diesem Datum ihren Mietern die Ergebnisse einer Legionellenuntersuchung, einer Untersuchung der Aufbereitungsstoffe und den Bleigehalt der Leitungen mitzuteilen. Der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser wird zudem von derzeit 0,025 auf 0,01 Milligramm pro Liter herabgesetzt. Zum 1. Dezember müssen die Ergebnisse den Mietern vorliegen, andernfalls stehen für die Hausbesitzer Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro im Raum. "Normal sagt man, es ist fünf Minuten vor zwölf. Jetzt ist es eine Minute vor zwölf", sagt Poullie.
Bei Durchlauferhitzern und Wandthermen ist eine Gefahr durch Legionellen nicht gegeben. Anders sieht es bei Warmwasserspeichern aus. "Etwa 19 Prozent der deutschen Haushalte haben einen zu hohen Wert. Damit ist keinesfalls zu spaßen", erklärt Poullie. Drei Wochen Vorlaufzeit benötigt es in etwa, bis die Ergebnisse einer Probe durch ein zuvor installiertes Ventil zum Mieter vordringen.
Daher drängt die Zeit. "Wir sind machtlos, wenn der Eigentümer nicht weiß, welche Brisanz in diesem Thema liegt. Wir können keinen Kunden zu einem Auftrag zwingen", sagt der Rheydter. Deshalb ist er froh, dass die Sanitär- und Heizungsinnung Mönchengladbach Poullie gebeten hat, Installateure zu schulen, um die Mieter und Hausbesitzer auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen. Eigentlich sollten es nur ein paar Schulungen Anfang dieses Jahres sein.
Mittlerweile hat Detlef Poullie aber bereits 150 Mitarbeiter unterrichtet. "Wir geben momentan einige Zusatzkonzerte, die bis Februar 2014 ausgebucht sind", erklärt er lachend. Wöchentlich bringt er die Installateure der Innung auf den neuesten Stand.
Poullie erläutert, dass das Wasser in einem Mehrfamilienhaus an der entferntesten Stelle – meist im Dachgeschoss – innerhalb von 30 Sekunden auf 55 Grad erhitzt sein muss. "Im Wasserspeicher müssen mindestens 60 Grad herrschen. Andernfalls fühlen sich die Legionellen pudelwohl."
Quelle: RP
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