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Hotelier haftet
für sauberes Duschwasser
25. Oktober 2013, 17:15
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Eine Frau hatte geklagt, weil sie sich beim
Duschen eine Legionellen-Pneumonie zuzog
Wien - Ein Hotelier hat
sicherzustellen, dass Gästen beim Duschen Wasser zur Verfügung steht, von dem
keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Zu diesem Zweck muss er eine regelmäßige
Überprüfung der Wasserversorgungsanlage und der Installationen durch einen
Fachmann vornehmen lassen. Unterlaufen einem beigezogenen Installateur Fehler,
hat dafür der Hotel-Betreiber gerade zu sehen, weil er als Erfüllungsgehilfe
anzusehen ist. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt in einer
Entscheidung festgestellt, die er am Freitag per Presseaussendung publik
machte.
Ausgangspunkt war die
Klage einer Frau, die im April 2003 in einem Sporthotel abgestiegen war. Die zu
diesem Zeitpunkt 53-Jährige zog sich beim Duschen in ihrem Hotelzimmer eine
Legionellen-Pneumonie mit Leberbeteiligung zu, weil - wie sich herausstellte -
das Duschwasser eine zum Teil massive Kontamination mit Legionellen aufwies. Im
Leitungssystem der Trinkwasseranlage hatten sich
"Stagnationsbereiche" gebildet, wodurch die Vermehrung von
Legionellen begünstigt wurde.
Hotelier haftet
Die Frau brachte gegen
den Hotel-Betreiber eine Klage ein, Sie verlangte 10.000 Euro Schmerzensgeld
und den Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe, die sie während ihres
Krankenstands beschäftigt hatte. Der OGH bejahte nun in letzter Instanz die
Haftung des Hoteliers und gab dem Klagebegehren statt, zumal die
Wirtschaftskammer bereits Anfang 2002 Informationen über Legionellen an ihre
Mitglieder verschickt hatte und dem Hotelier diese Problematik damit vertraut
sein musste.
Bis zumindest März 2003
hatte eine Installationsfirma sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten im
gegenständlichen Hotel durchgeführt. Ob der Hotelier den Betrieb explizit mit
der Kontrolle und der laufenden Wartung der Wasserversorgungsanlage beauftragt
hatte oder nicht, ändert laut OGH nichts daran, dass er in jedem Fall für
Gefahrenquellen haftet, die gesundheitliche Schäden bei Gästen bewirken, und
zwar unabhängig davon, ob er selbst diese Gefahren kennt oder nicht.
Gefahrenquellen
ausschalten
"Die Pflichten des
Hoteliers umfassen die nach dem jeweiligen Stand der Technik zumutbare
Ausschaltung aller Gefahrenquellen. Er muss die vorhandenen Elektro-, Gas- und
Wasserinstallationen regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen überprüfen und
einwandfrei warten und instand setzen lassen", hält das Höchstgericht fest.
(APA, 25.10.2013)
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