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TrinkwasserverordnungBeim Legionellen-Check blickt keiner durch
23.10.2013 · Im Dezember endet die Frist für die verpflichtende Erstprüfung größerer Warmwasseranlagen auf Legionellen. Die Regeln wurden jedoch so gelockert, dass die Kontrolle fehlt.
Von PETRA KIRCHHOFF
Die Vorschrift hat bisher vor allem eins erreicht: Sie hat Behörden und Eigentümerverbänden viel Arbeit gemacht. Als zum 1. November 2011 die Novellierung der Trinkwasserverordnung mit der Prüfpflicht von größeren Warmwasseranlagen auf Legionellen in Kraft trat, rauften sich nicht nur die Mitarbeiter des Frankfurter Gesundheitsamtes die Haare, auch beim Eigentümerverband Haus & Grund hatte man große Mühe, den Mitgliedern die Regeln zu erklären. Das zeigte sich schon bei der Antwort auf die Frage, wer überhaupt unter die Prüfpflicht fällt (siehe unten „Checkliste für Eigentümer“). Die Verordnung sei zu kompliziert, das Verfahren zu aufwendig und bürokratisch, wurde kritisiert. Schnell war klar, dass die gesetzte Frist bis zum 31. Oktober 2012 nicht einzuhalten war.
Also wurde vom Gesetzgeber nachjustiert und die Novelle Ende 2012 noch einmal überarbeitet mit dem Ergebnis, dass Hauseigentümer ein Jahr länger, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, Zeit für die Erstprüfung haben. Außerdem müssen sie den Test danach nicht jedes Jahr wiederholen, wie ursprünglich vorgesehen, sondern nur noch alle drei Jahre. Das war im Sinne aller Beteiligten.
Hauseigentümer ignorieren Meldepflicht
Allerdings wurden im Zuge der Überarbeitung noch weitere Schrauben gelockert. Die Vorschriften sind jetzt so lasch, dass es für Gesundheitsämter kurz vor Ablauf der Frist nicht möglich ist, eine vernünftige Bilanz zu ziehen, wie die Nachfrage in Frankfurt zeigt. Es sei nicht möglich, einen Überblick über die Situation zu gewinnen, sagt Ursel Heudorf, stellvertretende Leiterin des Amtes für Gesundheit. „Für uns ist das eine Black Box. Wir wissen nicht, was los ist.“
Ein Problem infolge der gelockerten Vorschriften: Eigentümer, die verpflichtet sind, ihre Warmwasseranlage prüfen zu lassen, müssen dies jetzt nicht mehr dem Gesundheitsamt anzeigen. Also kennen die Gesundheitsämter auch die Zahl der untersuchungspflichtigen Warmwasseranlagen nicht. In Frankfurt war man von 18 000 bis 36 000 meldepflichtigen Liegenschaften ausgegangen. Im Jahr 2012, als die Meldepflicht noch bestand, wurden aber gerade einmal 4300 Liegenschaften angezeigt. Offenbar scheinen bisher viele Hauseigentümer die Meldepflicht zu ignorieren.
Duschverbot bei Legionellen-Befund
Hinzu kommt: Anders als zunächst vorgesehen, müssen dem Amt für Gesundheit die Ergebnisse der Legionellenprüfung nur noch dann mitgeteilt werden, wenn der Befund mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter Warmwasser anzeigt. Auch deswegen erfährt das Gesundheitsamt in der Regel nicht, ob ein Betreiber seiner Untersuchungspflicht grundsätzlich nachgekommen ist oder nicht.
Von Januar bis August dieses Jahres wurden der Frankfurter Behörde Befunde aus nur 316 Liegenschaften mitgeteilt, etwa 50 weniger als im Jahr zuvor, davon lagen ein Drittel unter dem genannten Grenzwert (hätten also gar nicht mitgeteilt werden müssen) und zwei Drittel darüber. In zwei Fällen ordnete das Gesundheitsamt laut stellvertretender Leiterin Heudorf kurzfristig ein Duschverbot an, weil mehr als 10 000 Legionellen auf 100 Milliliter gemessen wurden.
Bußgeld bis zu 50000 Euro
So oder so: Übersteigt die Zahl der Legionellen den Grenzwert, muss der Eigentümer handeln und auch seine Mieter informieren. Das Gesundheitsamt hakt in diesen Fällen nach und prüft, was unternommen wurde. Nach den Erfahrungen in Frankfurt teilen nur die wenigsten Eigentümer von sich aus mit, welche Schritte sie unternommen haben, oder sie leiten diese erst gar nicht ein, wie Heudorf kritisiert. „Die Vorschriften sind so gelockert worden, dass man sich fragen muss, ob die Verordnung so überhaupt noch Sinn macht und den gewünschten Schutz der Bevölkerung vor Legionellen gewährleistet.“
Auch Nikolaus Jung, Sprecher und Rechtsanwalt bei Haus & Grund Frankfurt, ärgert sich über die „unausgegorene“ Rechtslage. Theoretisch drohe Verweigerern von Januar an ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. „Doch wir wissen nicht, wann wer wie belangt werden soll.“ Eigentümern rät Jung, in jedem Fall alle notwendigen Schritte in Gang zu setzen, notfalls auch vom Gas- und Wasserinstallateur prüfen zu lassen, ob eine Warmwasseranlage unter die Prüfpflicht fällt.
30000 Lungenentzündungen hervorgerufen
Weniger aus strafrechtlichen denn aus gesundheitlichen Gründen appelliert Ursel Heudorf an Hauseigentümer, ihrer Meldepflicht nachzukommen. Die Gefahr der Erreger werde „maßlos unterschätzt“. Zwar sei die Zahl der Legionellen-Erkrankungen, die dem Robert-Koch-Institut jedes Jahr von den Gesundheitsämtern gemeldet würden, mit 500 bis 600 relativ niedrig. Allerdings nur deshalb, weil bei ambulanten Untersuchungen von Patienten mit Lungenentzündung auf Tests für den Nachweis von Legionellen im Blut oder im Urin verzichtet werde. Damit bestehe auch keine Meldepflicht. „Diese gilt nur bei Labornachweis.“ Schätzungen in Netzwerken gingen jährlich von 30 000 Lungenentzündungen wegen Legionellen aus, heißt es. In Frankfurt liegt die Zahl der gemeldeten Lungenentzündungen, die auf Legionellen zurückzuführen sind, laut Heudorf bei zehn bis 15 im Jahr. Etwa zehn Prozent davon verliefen tödlich, nur jeder zweite Fall könne aufgeklärt werden.
Checkliste für Eigentümer
Wer ist meldepflichtig? Besitzer von Mehrfamilienhäusern, deren Warmwasserinstallationen mehr als 400 Liter speichern oder in deren Rohren mehr als drei Liter Wasser zwischen Erwärmer und dem entferntesten Wasserhahn stehen (als Faustregel gelten 15 bis 20 Meter Entfernung), müssen eine Untersuchung veranlassen. Ein- und Zweifamilienhäuser unterliegen in der Regel nicht der Meldepflicht.
Wie geht man vor? Für die Proben müssen geeignete Entnahmestellen eingerichtet werden, mindestens drei je Anlage. Das können Sanitär- und Heizungsfirmen. Die Proben nehmen dann in der Regel spezielle Labors und übermitteln die Ergebnisse bei Überschreiten des Grenzwertes an das Gesundheitsamt.
Welche Labore testen? Eine Liste mit zugelassenen hessischen Untersuchungsinstituten steht auf der Internetseite der Stadt Frankfurt unter www.frankfurt.de (Suchwort: Trinkwasseruntersuchungsstellen). Die Liste kann auch telefonisch angefordert werden unter der Telefonnummer 0 69/21 23 89 71. Installateure und Energiedienstleister bieten die Legionellenuntersuchung ebenfalls an.
Welche Konsequenzen hat ein Befund? Werden mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter gefunden, muss der Befund dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Anlagen-Betreiber muss technisch nachbessern. Bei geringem Überschreiten des vorgeschriebenen Grenzwertes reicht es womöglich schon aus, die Warmwasseranlage zu entschlammen oder die Temperatur hochzufahren. Im schlimmsten Fall wird das Wasser abgestellt.
Was kostet der Legionellen-Check? Das kommt auf das Gebäude an. Mindestens drei Warmwasserproben sind vorgeschrieben. Kosten: im Schnitt 200 Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten für den Einbau der Ventile, für die Betriebe zwischen 240 und 300 Euro verlangen. Eigentümerverbände empfehlen, diese Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Das geht laut Haus & Grund aber nur dann, wenn ein Legionellen-Befund vorliegt.
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