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Dienstag, 22. Oktober 2013

DVGW zu Legionellen

http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/

Auf dieser Seite finden Sie Informationen des DVGW und des Umweltbundesamtes zu Legionellen, zumDVGW-Arbeitsblatt W 551, zur Probenahme für die Untersuchung auf Legionellen sowie eine FAQ-Listezum Thema Legionellen am Ende der Seite. Die entsprechende Zweite Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (nicht amtlicher Volltext) ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse nach TrinkwV 2001

Das Umweltbundesamt hat eine Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung erarbeitet und am 17. Dezember 2012 veröffentlicht. In dieser werden auch Hinweise auf Maßnahmen bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes gegeben, zu denen u.a. auch die weitergehenden Untersuchungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 gehören.

Hinweise und Empfehlungen zur Probenahme

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Legionellenuntersuchung

Das Umweltbundesamt hat eine neue Empfehlung zur systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung herausgegeben. Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2000. Die Untersuchung von Badebeckenwasser ist nicht mehr Gegenstand dieser Empfehlung, sondern ist in der in Kürze erscheinenden überarbeiteten DIN 19643 beschrieben.

DVGW-Information Wasser Nr. 74

In der DVGW-Information Wasser Nr. 74 „Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen“ sind die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend dargestellt. Sie beschreibt die Hintergründe der Probennahme zur Untersuchung einer lokalen Kontamination und der Untersuchung einer systemischen Kontamination.
Wasser-Information Nr. 74 - 2012-01 | Bestellen

TWIN zur Legionellenprobennahme

In Ergänzung zur DVGW-Information Wasser Nr. 74 gibt die TWIN Nr. 06 „Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen)“ detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst.
 Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen) (PDF, 117 KB)
DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 01/2012

DVGW-Arbeitsblatt W 551

Titelblatt W 551
Im April 2004 ist das DVGW-Arbeitsblatt W 551 "Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen" neu erschienen. Die alten DVGW-Arbeitsblätter W 551 (1993) und W 552 (1996) wurden zu diesem neuen W 551 zusammengefasst.
Im Arbeitsblatt gibt es einige Neuerungen, so wurden Hinweise zur Fernwärmeversorgung aufgenommen. Verschärft wurden die Anforderungen an die Temperaturen im Warmwassersystem

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel

Die 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur Desinfektion von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen genutzt. Da es zur 3-Liter-Regel immer wieder Fragen gibt, wird sie im Folgenden erläutert.
Dr. Karin Gerhardy, aus: DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 02/2012

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen

Die Zweite Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (nicht amtlicher Volltext) ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. Sie bringt erneut ein Reihe von Änderungen in den Pflichten für Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) von Trinkwasser-Installationen (UsI bzw. Betreiber).
Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen und Antworten sollen als Orientierung für Betreiber und betroffene Verbraucher dienen. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses finden Sie nach der Angabe Ihrer Postleitzahl in einer Datenbankdes Robert-Koch-Instituts.
Hinweis: Hier werden nur die die Legionellen betreffenden Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung beschrieben. Neben diesen Pflichten können sich auch Pflichten aus anderen Rechtsbereichen ergeben wie z.B.:
  • aus Hygienebestimmungen in Risikobereichen (z.B. Krankenhaushygieneverordnung)
  • aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823)
  • aus der Verkehrssicherungspflicht für Mitarbeiter auch nach der Arbeitsstättenverordnung
  • aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber
  • etc.

Fallen Trinkwasser-Installationen in Gebäuden unter die in der Trinkwasserverordnung genannten Wasserversorgungsanlagen?

Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, d.h. Anlagen der ständigen Wasserverteilung, sind Wasserversorgungsanlagen nach Trinkwasserverordnung (§ 3 Nr. 2 Buchstabe e). Aus der Trinkwasserverordnung ergeben sich Pflichten für Trinkwasser-Installationsbetreiber (d.h. für Unternehmer oder sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen nach §3 Nr. 2 Buchstabe e).
Bei den Pflichten wird unterschieden, ob das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Was heißt öffentliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Gibt es Anzeigepflichten bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden gegenüber dem Gesundheitsamt?

Was ist eine Großanlage?

Wer fällt unter die Untersuchungspflichten auf Legionellen (Betreiberuntersuchungen)?

Bei den Untersuchungen (Betreiberuntersuchungen) wird die Trinkwasser-Installation systemisch untersucht. Was bedeutet das?

Wer darf die Betreiberuntersuchungen auf Legionellen im Rahmen der Trinkwasserverordnung durchführen?

Wer ist zur Meldung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt verpflichtet?

Was muss getan werden, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten ist?



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