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Samstag, 26. Oktober 2013

Hotelier haftet für sauberes Duschwasser

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Hotelier haftet für sauberes Duschwasser
25. Oktober 2013, 17:15
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Eine Frau hatte geklagt, weil sie sich beim Duschen eine Legionellen-Pneumonie zuzog
Wien - Ein Hotelier hat sicherzustellen, dass Gästen beim Duschen Wasser zur Verfügung steht, von dem keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Zu diesem Zweck muss er eine regelmäßige Überprüfung der Wasserversorgungsanlage und der Installationen durch einen Fachmann vornehmen lassen. Unterlaufen einem beigezogenen Installateur Fehler, hat dafür der Hotel-Betreiber gerade zu sehen, weil er als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt in einer Entscheidung festgestellt, die er am Freitag per Presseaussendung publik machte.
Ausgangspunkt war die Klage einer Frau, die im April 2003 in einem Sporthotel abgestiegen war. Die zu diesem Zeitpunkt 53-Jährige zog sich beim Duschen in ihrem Hotelzimmer eine Legionellen-Pneumonie mit Leberbeteiligung zu, weil - wie sich herausstellte - das Duschwasser eine zum Teil massive Kontamination mit Legionellen aufwies. Im Leitungssystem der Trinkwasseranlage hatten sich "Stagnationsbereiche" gebildet, wodurch die Vermehrung von Legionellen begünstigt wurde.
Hotelier haftet
Die Frau brachte gegen den Hotel-Betreiber eine Klage ein, Sie verlangte 10.000 Euro Schmerzensgeld und den Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe, die sie während ihres Krankenstands beschäftigt hatte. Der OGH bejahte nun in letzter Instanz die Haftung des Hoteliers und gab dem Klagebegehren statt, zumal die Wirtschaftskammer bereits Anfang 2002 Informationen über Legionellen an ihre Mitglieder verschickt hatte und dem Hotelier diese Problematik damit vertraut sein musste.
Bis zumindest März 2003 hatte eine Installationsfirma sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten im gegenständlichen Hotel durchgeführt. Ob der Hotelier den Betrieb explizit mit der Kontrolle und der laufenden Wartung der Wasserversorgungsanlage beauftragt hatte oder nicht, ändert laut OGH nichts daran, dass er in jedem Fall für Gefahrenquellen haftet, die gesundheitliche Schäden bei Gästen bewirken, und zwar unabhängig davon, ob er selbst diese Gefahren kennt oder nicht.
Gefahrenquellen ausschalten

"Die Pflichten des Hoteliers umfassen die nach dem jeweiligen Stand der Technik zumutbare Ausschaltung aller Gefahrenquellen. Er muss die vorhandenen Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen überprüfen und einwandfrei warten und instand setzen lassen", hält das Höchstgericht fest. (APA, 25.10.2013)

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