What is TwinOxide?

Dienstag, 29. Oktober 2013

Zwölf mal mal Staunen über Bakterien

http://www.rp-online.de/gesundheit/news/zehn-mal-staunen-ueber-bakterien-1.3538578


 Der Mensch, ein wandelnder Zoo
Wussten Sie, dass … der menschliche Körper mehr Bakterien beherbergt als er Zellen hat? 
Keimfrei ist der Mensch nur bis zum Augenblick seiner Geburt. Von da an wächst die Zahl der uns besiedelnden Bakterien auf eine unvorstellbare Größe an. Über hundert Billionen Mikroben finden auf und in uns optimale Lebensbedingungen. Das sind zehn Mal so viele, wie unser Organismus an Zellen besitzt. Allein die im Darm lebenden Bakterien besitzen weit mehr als hundert Mal so viele Gene wie wir selbst.

Bakterien sind unsere Lebensversicherung
Wussten Sie, dass … wir ohne Bakterien nicht leben könnten?
Bei der Geburt kommen wir über unsere Mutter mit den ersten Bakterien in Kontakt, nehmen sie über die Muttermilch auf und werden sie bis zu unserem Lebensende nie wieder los. Gott sei Dank, denn die meisten Keime sorgen dafür, dass wir überleben.
Meist sind sie harmlose Mitbewohner, die nützliche Funktionen übernehmen. Ohne sie wären sowohl der Stoffwechsel als auch unsere Verdauung nicht möglich. Ein Gramm Darminhalt wird von mehreren Milliarden Bakterien bearbeitet. Sie bilden nützliche Vitamine und Aminosäuren, ohne die der Mensch nicht im Stande wäre, zum Beispiel pflanzliche Fasern zu zerlegen und abzubauen.

Bakterien können viele Gesichter haben

Wussten Sie, dass aus „guten“ Bakterien „böse“ werden können?
Der Grat zwischen Gesundheit und Krankheit ist meist nur sehr schmal. Bakterien, die an sich harmlos sind, können durch Mutation gefährlich werden. Ein Beispiel dafür ist der an sich harmlose Darmbewohner „Escherichia coli“. Durch Mutation entstanden aus dem ringförmigen Chromosom veränderte genetische Ausführungen. So unter anderem die enteroinvasiven Escherichia Coli. Sie können in Darmzellen eindringen und blutig-schleimige Entzündungen verursachen. Solche krankmachenden Varianten haben sich in weiteren Unterarten gebildet, die als enterotoxische Keime Giftstoffe bilden und wässrigen Durchfall verursachen, Blasenentzündungen auslösen können, andere, die bei Kleinkindern Nierenversagen auslösen können oder solche, die bei Neugeborenen Hirnhautentzündungen verursachen.
Durch wiederum den Verlust von Genen hat sich neben der Urform allerdings auch eine zusätzliche Variante gebildet, die Menschen mit chronischen Darmerkrankungen therapeutisch als Probiotikum hilft.

Bakterien lieben Männer – oder umgekehrt

Wussten Sie, dass… Männer unhygienischer sind als Frauen?
In den Arbeitsstätten der Männer zeigt sich einer der großen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Hier tummeln sich fiese Bakterien, während in Frauenbüros Sauberkeit zu Hause ist, so das Ergebnis einer amerikanischen Studie. Tastaturen, Schreibtische, Telefone und andere Büroutensilien zeigten sich unter dem Mikroskop als Spielstätte unzähliger Einzeller.

Die Ursache für die Mikroben-Partys in Männerbüros vermuten die Forscher hinter Männerschlampereien wie schlecht geputzten Zähnen, mangelnder Handhygiene und – dafür kann Mann nun wirklich nichts – einer größeren Hautoberfläche, auf der auch mehr Mikroben eine Heimat finden können.

Winzige Killer aus dem Wasser

Wussten Sie, dass… Wasser von jeher eine der größten Infektionsquellen ist? 
Mit ihm waschen wir uns rein und doch kann Wasser der Quell schwerer bakterieller Infektionen sein. So erkrankten 1892 in Hamburg beinahe 17.000 Menschen in nur sechs Wochen am Cholera-erreger. Der Bakteriologe Robert Koch deckte den Infektionsweg auf. Der Tod kam aus dem Wasserhahn. Durch verseuchtes Wasser und Ausscheidungen Infizierter übertrug sich das todbringende Bakterium weiter.
In Entwicklungsländern sterben jährlich rund zwei Millionen Menschen, weil sie keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Doch auch ohne ärmliche Umstände, ist Wasser Lebensraum für unzählige Mikroben. Vor allem in Warmwassersystemen oder Whirlpools finden sie so gute Bedingungen, dass sie sich dort explosionsartig vermehren können. Legionellen sind zum Beispiel auch hierzulande gefürchtete Erreger, die über das beim Duschen fein verstäubte Wasser oder das Zähneputzen in unseren Organismus gelangen und dort zu schweren Lungenentzündungen führen können.

Gefahr für den Magen

Wussten Sie, dass … zwar jeder Dritte ein gefährliches Magenbakterium in sich hat, aber es meist gar keine Beschwerden macht?
Heliobacter Pylori heißt der Übeltäter, den jeder dritte Deutsche tagein tagaus in seinem Magen hin und herwiegt. Er hat sich an das extrem saure Milieu des Magens angepasst, in dem beinahe nichts Bestand hat und kann hier lebenslang überdauern. In der Magenschleimhaut nistend, sorgt das stäbchenförmige Bakterium für Magenschleimhautentzündungen. Es regt die Säureproduktion im Magen an und wird in 70 Prozent der Fälle für das Entstehen von Magenkrebs verantwortlich gemacht.
Oft verursacht das Bakterium jedoch gar keine Beschwerden. Manchmal verursacht der Magenkeim Übelkeit, Entzündungen, Blähungen und anderen Beschwerden. Zu Leibe rücken kann man ihm mit Antibiotika und Protonenpumpenhemmern, die die Säureproduktion eindämmen.

Bakterien, die uns auf den Geschmack bringen

Wussten Sie, dass … ein Gläschen Wein erst mit Bakterien so richtig lecker wird?

Wer den Wein genießt, der kennt das Phänomen: Beim ersten Schluck bekommt man einen Eindruck von der Geschmacksvielfalt, nach 20 Sekunden schmeckt man einem sich neu entfaltendem Aroma nach. Das wird möglich durch die Kraft der Bakterien
"Fusobacterium nucleatum" heißt die Gattung der Einzeller, die in unserem Mundraum wohnen und für diese Geschmacksexplosion verantwortlich sind. Im Wein sind schwefelhaltige Verbindungen vorhanden, die die Enzyme dieser Bakterien zu spalten in der Lage sind.

Immer ein neues Kostüm

Wussten Sie, dass … Bakterien Überlebenskünstler sind?

Die Infektionsmedizin steht in einem ständigen Wettlauf mit den winzigen Einzellern. Denn Mikroben sind sehr anpassungsfähig, tauschen Resistenzgene aus, stellen ihren Stoffwechsel um und schalten Schutzmechanismen ein. Auf diese Weise sorgen sie dafür, dass die schärfste Waffe gegen sie, Antibiotika nämlich, ihre Kraft verliert.

Choleraverwandtschaft in der Ostsee

Wussten Sie, dass … sich in der Ostsee Killerkeime vermehrt haben?

Forscher beobachten es mit Sorge: In der Ostsee infizieren sich in warmen Sommern immer mehr Menschen mit einem Namens "Vibrio vulnificus". Er verursacht Wundinfektionen, macht Durchfälle und Blutvergiftungen. Forscher fanden heraus, dass der Keim in naher Verwandtschaft zum Cholera-Errager Vibrio Cholerae steht. Beste Lebensbedingungen findet der Killerkeim durch die Erwärmung der Ostsee. Experten sagen voraus, dass sich die Zahl der Krankheitsfälle mit jedem Grad, um das sich die See erwärmt um das Doppelte erhöhen werde. Lange Zeit war die Ostsee viel zu kalt, um diesem Bakterium einen geeigneten Lebensraum bieten zu können.



Vermeidbare Infektionen

Wussten Sie, dass … sich eine halbe Million Menschen jährlich in Deutschland mit Krankenhauskeimen infiziert und wenigstens ein Drittel dieser Infektionen vermeidbar wäre? 

Menschen hoffen, im Krankenhaus ihre Gesundheit wiederzuerlangen und infizieren sich dort unheilbar mit Keimen, die sie lebenslang in sich tragen werden. Denn diese Bakterien sind antibiotikaresistent. Die Chancen ihnen beizukommen sind aussichtslos.

Zwischen 400.000 und 600.000 Menschen infizieren sich jährlich hierzulande mit ihnen. 15.000 Patienten sterben an den Infektionen, die sie verursachen. Staphylococcus aureus heißt einer dieser Keime, von dem es eine Variante gibt, die mehrfach resistent gegen Antibiotika ist. Bekannter ist er als MRSA.
Bei jedem Dritten lebt der Keim in der Nasenschleimhaut ohne Beschwerden hervorzurufen. Erst in seiner Mutationsform wird er gefährlich und unbesiegbar. Experten aber sind sich sicher, dass wenigstens ein Drittel der Krankenhausinfektionen nicht sein müsste, würde die Hygienekette besser verlaufen. Als wichtigste Maßnahme nennen sie das Desinfizieren der Hände.




Wussten Sie, dass...die Mundhöhle die Wohlfühlzone der Mikroorganismen ist?
http://www.haut.de/im_fokus/mund-und-zahnpflege/Lebendiges-Mundwerk_2.html

In der Mundhöhle besteht ein feuchtwarmes Klima. Dieses bietet hervorragende Lebensbedingungen für vielfältige Bakterien. Es wird angenommen, dass in der bakteriellen Mischflora von Zahnbelägen zirka 1.000 unterschiedlichen Bakterienarten anzutreffen sind. Erst 600 dieser Bakterienarten konnten bis heute nachgewiesen werden. Im Mundraum tummeln sich rund 50 Milliarden Bakterien. Das mag auf den ersten Blick erschrecken, ist aber eine ganz „natürliche” Tatsache. Die meisten Bakterien leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung, zur Funktionalität des Organismus. Aber einige sind tatsächlich schädlich und können verantwortlich für Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches sein.
Bakterien aller Art finden wunderbare Verstecke und Haftflächen im Mundraum. Allein die Formenvielfalt der Zähne bietet vielfältige Gelegenheiten zur bakteriellen Besiedlung. In den Zahnzwischenräumen sowie in den Nischen der Zahnfleischsäume und Fissuren bestehen optimale Möglichkeiten der massenhaften und bisweilen „ungestörten” Vermehrung für die Mikroorganismen. Aufgrund der vielen Ecken und Winkel kann der „Störenfried Zahnbürste” auch bei Zahnprothesen, Brackets, Kronen, Brücken und Implantaten der bakteriellen Ausbreitung kaum etwas anhaben. 
Es hat sich gezeigt, dass das tägliche Spülen mit TwinOxide- Chlordioxidwasser  die lebensweise der pathogenen Keime sehr stört.

Wussten Sie, dass  das bioenergetische Feld der pathogenen Mikroorganismen zuerst den Energiestoffwechsel  der Menschen durcheinanderbringen kann?
Mikroorganismen sind keine leblosen stofflichen Teile. Sie führen ein eigenes Leben, das sie erhalten wollen. Viele Mikroorganismen fördern auch energetisch den energiestoffwechsel im Menschen. Andere stören ihn. Mit Hilfe der Komplektorkinesiologie können Sie die Störzentren entdecken und dann auch beheben. Sie verändern das Lebensmilieu der pathogenen Keime und blockieren damit ihre Aktivität.

Hausbesitzer müssen Trinkwasser prüfen

http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/hausbesitzer-muessen-trinkwasser-pruefen-1.3777827

MönchengladbachHausbesitzer müssen Trinkwasser prüfen

VON PATRICK SCHERER - zuletzt aktualisiert: 29.10.2013 - 11:24
Mönchengladbach (RP). Ab dem 1. Dezember gilt eine verschärfte Trinkwasserverordnung. Mieter haben dann ein Anrecht, die Legionellen- und Bleiwerte zu erfahren. Die Sanitär- und Heizungsinnung schult Installateure, um über Rechte und Pflichten aufzuklären.
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O'zapft is: Dozent Detlef Poullie zeigt, wo das Ventil zur Probeentnahme angebracht werden muss. Links ist der Warmwasserspeicher, der mindestens auf 60 Grad erhitzt sein muss. Foto: Detlef Ilgner
O'zapft is: Dozent Detlef Poullie zeigt, wo das Ventil zur Probeentnahme angebracht werden muss. Links ist der Warmwasserspeicher, der mindestens auf 60 Grad erhitzt sein muss. Foto: Detlef Ilgner
Detlef Poullie redet sich schnell in Rage. Man merkt, das Thema liegt ihm am Herzen. Worüber er spricht, ist für die allermeisten eine Selbstverständlichkeit im Alltag: das Trinkwasser. Jeder nutzt es. Und jeder geht davon aus, dass es in einem zivilisierten Land wie Deutschland rein und ungefährlich für den Verbraucher ist. Doch Poullie, der als Dozent für Versorgungstechnik arbeitet, erhebt den Zeigefinger: "Was vor der Wasseruhr passiert, ist hier in Mönchengladbach Sache der NEW. Das ist wirklich astreines Wasser. Doch danach müssen die Hausbesitzer und Vermieter dafür sorgen, dass das auch so bleibt." Spätestens seit dem Legionellen-Skandal in der Warsteiner-Brauerei, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, sind die Antennen der Bürger auf Empfang gestellt, wenn es um Bakterien im Wasser geht.
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Ab dem 1. Dezember 2013 gilt eine verschärfte Trinkwasserverordnung in Deutschland. Die Hausbesitzer sind verpflichtet, spätestens zu diesem Datum ihren Mietern die Ergebnisse einer Legionellenuntersuchung, einer Untersuchung der Aufbereitungsstoffe und den Bleigehalt der Leitungen mitzuteilen. Der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser wird zudem von derzeit 0,025 auf 0,01 Milligramm pro Liter herabgesetzt. Zum 1. Dezember müssen die Ergebnisse den Mietern vorliegen, andernfalls stehen für die Hausbesitzer Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro im Raum. "Normal sagt man, es ist fünf Minuten vor zwölf. Jetzt ist es eine Minute vor zwölf", sagt Poullie.
Bei Durchlauferhitzern und Wandthermen ist eine Gefahr durch Legionellen nicht gegeben. Anders sieht es bei Warmwasserspeichern aus. "Etwa 19 Prozent der deutschen Haushalte haben einen zu hohen Wert. Damit ist keinesfalls zu spaßen", erklärt Poullie. Drei Wochen Vorlaufzeit benötigt es in etwa, bis die Ergebnisse einer Probe durch ein zuvor installiertes Ventil zum Mieter vordringen.
Daher drängt die Zeit. "Wir sind machtlos, wenn der Eigentümer nicht weiß, welche Brisanz in diesem Thema liegt. Wir können keinen Kunden zu einem Auftrag zwingen", sagt der Rheydter. Deshalb ist er froh, dass die Sanitär- und Heizungsinnung Mönchengladbach Poullie gebeten hat, Installateure zu schulen, um die Mieter und Hausbesitzer auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen. Eigentlich sollten es nur ein paar Schulungen Anfang dieses Jahres sein.
Mittlerweile hat Detlef Poullie aber bereits 150 Mitarbeiter unterrichtet. "Wir geben momentan einige Zusatzkonzerte, die bis Februar 2014 ausgebucht sind", erklärt er lachend. Wöchentlich bringt er die Installateure der Innung auf den neuesten Stand.
Poullie erläutert, dass das Wasser in einem Mehrfamilienhaus an der entferntesten Stelle – meist im Dachgeschoss – innerhalb von 30 Sekunden auf 55 Grad erhitzt sein muss. "Im Wasserspeicher müssen mindestens 60 Grad herrschen. Andernfalls fühlen sich die Legionellen pudelwohl."
Quelle: RP

Samstag, 26. Oktober 2013

Hotelier haftet für sauberes Duschwasser

http://derstandard.at/1381369941371/Hotelier-haftet-fuer-sauberes-Duschwasser


Hotelier haftet für sauberes Duschwasser
25. Oktober 2013, 17:15
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Eine Frau hatte geklagt, weil sie sich beim Duschen eine Legionellen-Pneumonie zuzog
Wien - Ein Hotelier hat sicherzustellen, dass Gästen beim Duschen Wasser zur Verfügung steht, von dem keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Zu diesem Zweck muss er eine regelmäßige Überprüfung der Wasserversorgungsanlage und der Installationen durch einen Fachmann vornehmen lassen. Unterlaufen einem beigezogenen Installateur Fehler, hat dafür der Hotel-Betreiber gerade zu sehen, weil er als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt in einer Entscheidung festgestellt, die er am Freitag per Presseaussendung publik machte.
Ausgangspunkt war die Klage einer Frau, die im April 2003 in einem Sporthotel abgestiegen war. Die zu diesem Zeitpunkt 53-Jährige zog sich beim Duschen in ihrem Hotelzimmer eine Legionellen-Pneumonie mit Leberbeteiligung zu, weil - wie sich herausstellte - das Duschwasser eine zum Teil massive Kontamination mit Legionellen aufwies. Im Leitungssystem der Trinkwasseranlage hatten sich "Stagnationsbereiche" gebildet, wodurch die Vermehrung von Legionellen begünstigt wurde.
Hotelier haftet
Die Frau brachte gegen den Hotel-Betreiber eine Klage ein, Sie verlangte 10.000 Euro Schmerzensgeld und den Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe, die sie während ihres Krankenstands beschäftigt hatte. Der OGH bejahte nun in letzter Instanz die Haftung des Hoteliers und gab dem Klagebegehren statt, zumal die Wirtschaftskammer bereits Anfang 2002 Informationen über Legionellen an ihre Mitglieder verschickt hatte und dem Hotelier diese Problematik damit vertraut sein musste.
Bis zumindest März 2003 hatte eine Installationsfirma sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten im gegenständlichen Hotel durchgeführt. Ob der Hotelier den Betrieb explizit mit der Kontrolle und der laufenden Wartung der Wasserversorgungsanlage beauftragt hatte oder nicht, ändert laut OGH nichts daran, dass er in jedem Fall für Gefahrenquellen haftet, die gesundheitliche Schäden bei Gästen bewirken, und zwar unabhängig davon, ob er selbst diese Gefahren kennt oder nicht.
Gefahrenquellen ausschalten

"Die Pflichten des Hoteliers umfassen die nach dem jeweiligen Stand der Technik zumutbare Ausschaltung aller Gefahrenquellen. Er muss die vorhandenen Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen überprüfen und einwandfrei warten und instand setzen lassen", hält das Höchstgericht fest. (APA, 25.10.2013)

Freitag, 25. Oktober 2013

Beim Legionellen-Check blickt keiner durch

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/trinkwasserverordnung-beim-legionellen-check-blickt-keiner-durch-12631536.html

F.A.Z.

TrinkwasserverordnungBeim Legionellen-Check blickt keiner durch

 ·  Im Dezember endet die Frist für die verpflichtende Erstprüfung größerer Warmwasseranlagen auf Legionellen. Die Regeln wurden jedoch so gelockert, dass die Kontrolle fehlt.
Die Vorschrift hat bisher vor allem eins erreicht: Sie hat Behörden und Eigentümerverbänden viel Arbeit gemacht. Als zum 1. November 2011 die Novellierung der Trinkwasserverordnung mit der Prüfpflicht von größeren Warmwasseranlagen auf Legionellen in Kraft trat, rauften sich nicht nur die Mitarbeiter des Frankfurter Gesundheitsamtes die Haare, auch beim Eigentümerverband Haus & Grund hatte man große Mühe, den Mitgliedern die Regeln zu erklären. Das zeigte sich schon bei der Antwort auf die Frage, wer überhaupt unter die Prüfpflicht fällt (siehe unten „Checkliste für Eigentümer“). Die Verordnung sei zu kompliziert, das Verfahren zu aufwendig und bürokratisch, wurde kritisiert. Schnell war klar, dass die gesetzte Frist bis zum 31. Oktober 2012 nicht einzuhalten war.
Also wurde vom Gesetzgeber nachjustiert und die Novelle Ende 2012 noch einmal überarbeitet mit dem Ergebnis, dass Hauseigentümer ein Jahr länger, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, Zeit für die Erstprüfung haben. Außerdem müssen sie den Test danach nicht jedes Jahr wiederholen, wie ursprünglich vorgesehen, sondern nur noch alle drei Jahre. Das war im Sinne aller Beteiligten.

Hauseigentümer ignorieren Meldepflicht

Allerdings wurden im Zuge der Überarbeitung noch weitere Schrauben gelockert. Die Vorschriften sind jetzt so lasch, dass es für Gesundheitsämter kurz vor Ablauf der Frist nicht möglich ist, eine vernünftige Bilanz zu ziehen, wie die Nachfrage in Frankfurt zeigt. Es sei nicht möglich, einen Überblick über die Situation zu gewinnen, sagt Ursel Heudorf, stellvertretende Leiterin des Amtes für Gesundheit. „Für uns ist das eine Black Box. Wir wissen nicht, was los ist.“
Ein Problem infolge der gelockerten Vorschriften: Eigentümer, die verpflichtet sind, ihre Warmwasseranlage prüfen zu lassen, müssen dies jetzt nicht mehr dem Gesundheitsamt anzeigen. Also kennen die Gesundheitsämter auch die Zahl der untersuchungspflichtigen Warmwasseranlagen nicht. In Frankfurt war man von 18 000 bis 36 000 meldepflichtigen Liegenschaften ausgegangen. Im Jahr 2012, als die Meldepflicht noch bestand, wurden aber gerade einmal 4300 Liegenschaften angezeigt. Offenbar scheinen bisher viele Hauseigentümer die Meldepflicht zu ignorieren.

Duschverbot bei Legionellen-Befund

Hinzu kommt: Anders als zunächst vorgesehen, müssen dem Amt für Gesundheit die Ergebnisse der Legionellenprüfung nur noch dann mitgeteilt werden, wenn der Befund mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter Warmwasser anzeigt. Auch deswegen erfährt das Gesundheitsamt in der Regel nicht, ob ein Betreiber seiner Untersuchungspflicht grundsätzlich nachgekommen ist oder nicht.
Von Januar bis August dieses Jahres wurden der Frankfurter Behörde Befunde aus nur 316 Liegenschaften mitgeteilt, etwa 50 weniger als im Jahr zuvor, davon lagen ein Drittel unter dem genannten Grenzwert (hätten also gar nicht mitgeteilt werden müssen) und zwei Drittel darüber. In zwei Fällen ordnete das Gesundheitsamt laut stellvertretender Leiterin Heudorf kurzfristig ein Duschverbot an, weil mehr als 10 000 Legionellen auf 100 Milliliter gemessen wurden.

Bußgeld bis zu 50000 Euro

So oder so: Übersteigt die Zahl der Legionellen den Grenzwert, muss der Eigentümer handeln und auch seine Mieter informieren. Das Gesundheitsamt hakt in diesen Fällen nach und prüft, was unternommen wurde. Nach den Erfahrungen in Frankfurt teilen nur die wenigsten Eigentümer von sich aus mit, welche Schritte sie unternommen haben, oder sie leiten diese erst gar nicht ein, wie Heudorf kritisiert. „Die Vorschriften sind so gelockert worden, dass man sich fragen muss, ob die Verordnung so überhaupt noch Sinn macht und den gewünschten Schutz der Bevölkerung vor Legionellen gewährleistet.“
Auch Nikolaus Jung, Sprecher und Rechtsanwalt bei Haus & Grund Frankfurt, ärgert sich über die „unausgegorene“ Rechtslage. Theoretisch drohe Verweigerern von Januar an ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. „Doch wir wissen nicht, wann wer wie belangt werden soll.“ Eigentümern rät Jung, in jedem Fall alle notwendigen Schritte in Gang zu setzen, notfalls auch vom Gas- und Wasserinstallateur prüfen zu lassen, ob eine Warmwasseranlage unter die Prüfpflicht fällt.

30000 Lungenentzündungen hervorgerufen

Weniger aus strafrechtlichen denn aus gesundheitlichen Gründen appelliert Ursel Heudorf an Hauseigentümer, ihrer Meldepflicht nachzukommen. Die Gefahr der Erreger werde „maßlos unterschätzt“. Zwar sei die Zahl der Legionellen-Erkrankungen, die dem Robert-Koch-Institut jedes Jahr von den Gesundheitsämtern gemeldet würden, mit 500 bis 600 relativ niedrig. Allerdings nur deshalb, weil bei ambulanten Untersuchungen von Patienten mit Lungenentzündung auf Tests für den Nachweis von Legionellen im Blut oder im Urin verzichtet werde. Damit bestehe auch keine Meldepflicht. „Diese gilt nur bei Labornachweis.“ Schätzungen in Netzwerken gingen jährlich von 30 000 Lungenentzündungen wegen Legionellen aus, heißt es. In Frankfurt liegt die Zahl der gemeldeten Lungenentzündungen, die auf Legionellen zurückzuführen sind, laut Heudorf bei zehn bis 15 im Jahr. Etwa zehn Prozent davon verliefen tödlich, nur jeder zweite Fall könne aufgeklärt werden.
Checkliste für Eigentümer
Wer ist meldepflichtig? Besitzer von Mehrfamilienhäusern, deren Warmwasserinstallationen mehr als 400 Liter speichern oder in deren Rohren mehr als drei Liter Wasser zwischen Erwärmer und dem entferntesten Wasserhahn stehen (als Faustregel gelten 15 bis 20 Meter Entfernung), müssen eine Untersuchung veranlassen. Ein- und Zweifamilienhäuser unterliegen in der Regel nicht der Meldepflicht.
Wie geht man vor? Für die Proben müssen geeignete Entnahmestellen eingerichtet werden, mindestens drei je Anlage. Das können Sanitär- und Heizungsfirmen. Die Proben nehmen dann in der Regel spezielle Labors und übermitteln die Ergebnisse bei Überschreiten des Grenzwertes an das Gesundheitsamt.
Welche Labore testen? Eine Liste mit zugelassenen hessischen Untersuchungsinstituten steht auf der Internetseite der Stadt Frankfurt unter www.frankfurt.de (Suchwort: Trinkwasseruntersuchungsstellen). Die Liste kann auch telefonisch angefordert werden unter der Telefonnummer 0 69/21 23 89 71. Installateure und Energiedienstleister bieten die Legionellenuntersuchung ebenfalls an.
Welche Konsequenzen hat ein Befund? Werden mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter gefunden, muss der Befund dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Anlagen-Betreiber muss technisch nachbessern. Bei geringem Überschreiten des vorgeschriebenen Grenzwertes reicht es womöglich schon aus, die Warmwasseranlage zu entschlammen oder die Temperatur hochzufahren. Im schlimmsten Fall wird das Wasser abgestellt.
Was kostet der Legionellen-Check? Das kommt auf das Gebäude an. Mindestens drei Warmwasserproben sind vorgeschrieben. Kosten: im Schnitt 200 Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten für den Einbau der Ventile, für die Betriebe zwischen 240 und 300 Euro verlangen. Eigentümerverbände empfehlen, diese Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Das geht laut Haus & Grund aber nur dann, wenn ein Legionellen-Befund vorliegt.
Quelle: F.A.Z.

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Chlordioxidanlagen


 Es hat sich gezeigt, dass Chlordioxidwasser geeignet ist, um in den wasserführenden Systemen, den Biofilm abzubauen, der als Speicher von Legionellen dient. Dies erfordert eine kontinuierliche Dosierung der bereitstehenden Chlordioxidlösung.
Das folgende Bild veranschaulicht eine Prinziplösung der technischen Aufgabe. Es ist den Firmenunterlagen des Unternehmens TwinOxide International entnommen.



Technischer Aufbau einer TwinOxide Dosieranlage

Im folgenden sehen Sie ein Ausführungsbeispiel. Hier sind alle notwendigen technischen Geräte auf einer Platte montiert. 




Derartige Anlagen sind besonders geeignet, wenn es dem Anwender auf  Einfachheit , Bedienerfreundlichkeit und minimale Kosten ankommt. Meine Recherchen zeigen, dass der Hersteller die erforderlichen Montageanleitungen per Anforderung bereitstellt. Es ist vorteilhaft, wenn der Einbau durch  fachkundiges Personal erfolgt. Besonders interessant ist es, dass die Anwender die zu verwendenden Chlordioxidlösungen selbst herstellen können. Dazu werden ihnen pulverförmige Stoffe zur Verfügung gestellt.

Andere Hersteller benutzen Generatorsystem, wie zum Beispiel Siemens.


http://www.water.siemens.com/SiteCollectionDocuments/de/products/chem_feed_disinfection/chlorine_dioxide/WT.001.200.000.ID.BR.1008.Legio.pdf

https://extranet1.automation.siemens.com/content/00000050/Case%20studies/WT.085.260.005.DD.CS.KKH%20GZ%20KRU.pdf

oder Grundfos: http://wt.grundfos.com/gws/produkte/desinfektion-mit-chlordioxid/

Letzterer hat auch einen Leitfaden für die Anwendung seiner Technik veröffentlicht.


Interessant ist hier u.a. der Verfahrensvergleich:












Diese oben  veröffentlichen  Informationen sind allgemeiner Natur und auf  das TwinOxide-Verfahren übertragbar, das wegen seiner  Einfachheit besonders in den Ländern anwendbar ist, in denen die Voraussetzungen für die Anwendung der Generatortechnik  nicht erfüllbar sind.

Genauere Informationen kann ich per schriftlicher Anfrage bereitstellen( Anfragefeld nutzen).




Dienstag, 22. Oktober 2013

Legionellen- Aufkeimung des Trinkwassers

http://www.bosy-online.de/Legionellen.htm

Legionellen, Trinkwasser, Regenwasser
Immer wieder treten Legionellen auf und auch
die Aufkeimung des Trinkwassers ist ein Problem
Hier einige Informationen zu diesem Thema
Stagnation - Die größte Sünde wider die Hygiene - Institut für Hygiene - Prof.Dr.Werner Mathys
Bakterien befinden sich im Wasser (Trinkwasser, Brunnenwasser, aber auch in Seen und Flüssen). Sie wachsen schnell. So kann sie sich in nur 8 Stunden auf über 16 Millionen Zellen vermehren. Dies setzt aber eine notwendige Nahrung (Biofilm - Biofouling) und entsprechende Temperaturverhältnisse (25 - 45 °C) voraus.
Bisher sind 48 Legionellen-Arten und 70 Untergruppen.bekannt, die hauptsächlich im Süßwasser, aber auch imfeuchten Erdreich vorkommen. In Seen mit Salzwasser kommen die Legionellen nicht vor, weil sie Kochsalz nicht mögen.
Legionellen sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so genanntePontiac-Fieber kann von Legionellen ausgelöst werden.
Legionellen gehören zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser und sind in Oberflächengewässern nur eine sehr geringe Infektionsgefahr für Menschen. Gelangen die Bakterien jedoch mit Tröpfchennebel in die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen.
Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 25 und 40 °C. Die Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung sein, also dort wo Wasser nicht stark erhitzt wird und längere Zeit steht. Anfällig sind vor allem große Speicher von über 300 Litern Inhalt, wie sie in Wohnungen kaum vorkommen. Daneben kommt jedes längere Zeit in der Leitung stehende Wasser (Stagnationswasser) als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm (> 25 °C) steht.
Bei der Legionellose handelt es sich um eine Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird. Man unterscheidet bei der Legionellose zwei Erkrankungsformen: das Pontiac-Fieber, das einem grippeähnlichen Infekt gleicht und hauptsächlich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen charakterisiert ist und die schwerer, zum Teil auch tödlich verlaufende Legionärskrankheit, die mit einer atypischen Pneumonie (Lungenentzündung) einhergeht. Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich aus der Umwelt durch das Einatmen von Wasseraerosolen (Sprühnebel).
Vergleich der Symptome von Legionellen-Infektionen
Legionellose (Legionärskrankheit)
Pontiac-Fieber ( Sommergrippe)
Fieber bis über 40 °C
erhöhte Temperatur
Schüttelfrost, Übelkeit, Durchfall
Schüttelfrost
starke Muskel- und Gelenkschmerzen
allgemeines Unwohlsein
extrem starke Kopfschmerzen
Kopf- und Gliederschmerzen
Seh-, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, Orientierungslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall möglich
leichte Benommenheit
delierienhafte Anfälle, Atemschmerzen,
Atemnot, Husten mit blutigem Auswurf, Herzbeschwerden
trockener Husten
Komplikationen: Schock, akute Niereninsuffizienz bis zum dialysepflichtigen
Nierenversagen, Atemlähmung
Komplikationen sind nicht bekannt
Laut Wasserwirtschaft entsteht aufgrund mangelnder Befeuchtung in den Trinkwasserrohren ein Biofilm. Dieser enthält gefährliche Bakterien wie die Magengeschwür verursachenden Helicobater pylori und Mikroorganismen wie Legionellen, die zur gefürchteten Legionärskrankheit führen können.
In der Fachkreisen hat sich die Meinung gefestigt, dass nur eine thermische Desinfektion und/oder eine ultraviolette Desinfektion als wirksam für dieAbtötung von den Legionellen erwiesen haben. Grundsätzlich ist bei jeder Anlage, bei der ein Legionellenverdacht besteht eine fachgerechteProbennahme mit anschließender Wasseranalyse durchzuführen.

Nach neuen Erkenntnissen kann die sogenannte "Legionellenschaltung" (regelmäßiges Hochheizen des Trinkwassererwärmers und der Leitungen)kontraproduktiv sein. Aktive Legionellen, die bei Wassertemperaturen unter 50 °C vorhanden sind und sich vermehrt haben, können durch die hohen Temperaturen in eine Art Ruhezustand (VBNC-Zustand* [Viable But Non Culturable / lebensfähig aber nicht kultivierbar]) versetzt werden und überstehendas Hochheizen des Wassers. Außerdem werden die Legionellen bei jeder Aufheizung unempfindlicher gegen erhöhte Wassertemperaturen. Sie werdenresistent gegen hohe Temperaturen. Dadurch kann sogar eine thermische Desinfektion unmöglich sein. Eine Legionellenschaltung kann also nur die über das Wasser, das vom Versorger geliefert wird, neu in das Trinkwassersystem gespülten Legionellen abtöten.
* VBNC-Zustand - Zitate:
- Nach einer kurzen Inkubationszeit von nur 6 - 48 Stunden treten grippeähnliche Symptome (
Pontiac-Fieber) auf. Obwohl die Patienten Antikörper gegen L. pneumophila aufweisen, konnten bislang keine Bakterien isoliert werden. Grund hierfür könnten Legionellen sein, die sich im so genannten VBNC-Stadium (viable but not culturable) befinden [Steinert et al., 2002].
- Zudem können Legionellen die sich in einem physiologisch inaktiven Stadium befinden (VBNC), durch die Kokultivierung mit Acanthamoeba castellanii wieder belebt werden [Steinert et al., 1997].
- Der VBNC-Zustand kann durch Stress (z. B.: Temperatur, Nahrungsangebot etc.) hervorgerufen werden, wobei die Bakterien in eine Art Ruhezustand (z. B.: verminderter Stoffwechsel) übergehen (z. B.: Oliver 2005). In einem anderen Experiment wurde untersucht, ob sich die beiden Stämme (DSM 50071 und SG81) in einem anderen Trinkwasser (Hausinstallation Duisburg-Rheinhausen, ähnliche Chlorkonzentration von ca. 0,01 mg/l, aber nur ca. 8 µg/l Kupfer) nach 1 Tag noch anhand von Kultivierungsverfahren nachweisen lassen würden. Vergleichend dazu wurde auch das Trinkwasser der Universität Duisburg-Essen (Labor U123) untersucht. In dem Trinkwasser des Labors (Labor U123) waren beide Stämme nicht mehr nachweisbar, in dem anderen Wasser (Hausinstallation Duisburg-Rheinhausen) noch ca. 103 KBE/ml. Nach einem Tag in Nährlösung konnte der mucoide Stamm auch in dem Trinkwasser des Labors wieder nachgewiesen werden. Die Inaktivierung von P. aeruginosa könnte somit abhängig von den Inhaltstoffen (z. B. Kupfer) im Wasser der jeweiligen Hausinstallation sein [Daniel Bressler 2008].
- Ein Aspekt dabei ist das Trinkwasser. Hierbei zeigte sich eine inaktivierende Wirkung von Kupfer auf P. aeruginosa. Diese inaktivierende Wirkung ist ein interessanter Forschungsaspekt, da sich hier die Frage stellt, ob die Bakterien abgetötet werden oder nur in einen VBNC-Zustand übergehen. Im VBNC-Zustand wären sie für die Nachweisverfahren mittels Kultivierung nicht zugänglich, stellten aber weiter eine potentielle Gefahr im Trinkwasser da. In diesem Bereich wurden bereits Untersuchungen (Masterarbeit Dwidjosiswojo 2008) am Biofilm Centre durchgeführt [Daniel Bressler 2008].
Legionellen sind normalerweise eine fakultativ human-pathogene Spezies, die nur unter bestimmten Voraussetzungen krankheitserregend sind. Ihre Human-Pathogenität erhalten sie nur, wenn dieVermehrungsbedingungen (Temperaturen > 25 °C, Stagnation des Wassers, Biofilme) ideal sind.
Wann sind Mikroorgamen wirklich tot? - Prof. Dr. Hans-Curt Flemming/Dr. rer. nat. Jost Wingender
Die Legionellose ist nach dem Infektionsschutzgesetzes eine meldepflichtliche Erkrankung, hier ist das Robert Koch-Institut zuständig. Die neue Trinkwasserverordnung 2011 sieht eine regelmäßige Beprobung von Großanlagen vor.

Pseudomonas aeruginosa
Dieses Bakterium kann Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen (Sepsis) hervorrufen und ist neben das Legionella einer der wichtigsten Erreger, die auch durch das Trinkwasser übertragen werden können. Sie vermehren sich zwischen 25 und 30 °C, also bei Temperaturen, die in nicht oder schlecht gedämmten Trinkwasserleitungen vorkommen können, und haben besonders in Krankenhäusern eine verheerende Wirkung. Darin liegt z. B. auch der Grund, dass hier keine Blumenvasen aufgestellt werden dürfen.
Nach der Aussage des Robert Koch Institut (RKI) gelten schon die geringsten Konzentrationen als "gesundheitlich bedenklich". In einer Wasserprobe von 100 ml darf kein Erreger vorkommen. Sie können bei den Menschen zu schweren entzündlichen Organerkrankungen, auch mit Todesfolge, führen. Eine Therapie ist bei diesen Infektionen ist schwierig.
Ein Befall einer Trinkwasserinstallation mit diesem Bakterium hat zur Folge, dass das Gebäude umgehend gesperrtund saniert werden muss.

Auch wenn immer wieder diese Problematik heruntergeredet wird, sollte beachtet werden, dass einige Straftatbeständeaus dem Strafgesetzbuch in Frage kommen können:
  •  § 222 Fahrlässige Tötung
  •  § 223 Körperverletzung
  •  § 224 Gefährliche Körperverletzung
  •  § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
  •  § 229 Fahrlässige Körperverletzung
In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung:
Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Inwieweit die Wasserversorger in der Pflicht sind, bleibt weiterhin strittig.
  Diese Tatsache ist den meisten Betreibern einer Trinkwasseranlage nicht bekannt 
Zwischen den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge), basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach die Einrichtung und wesentliche Veränderungen nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trink-wasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:
- Veränderungen an Rohrleitungen durch z.B. Gewindeschneiden, Löten, Schweißen, Schrauben, Klemmen und Kleben;
- Anschluß von Anlagen und Apparaten ohne DIN-DVGW-Zeichen;
- Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen;
- Austausch einer Standbrause gegen eine Schlauchbrause;
- Austausch einer Stand- bzw. Wandarmatur gegen eine solche mit ausziehbarer Brause.
Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)."
§ 319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles selber einbauen!
Nicht nur die Trinkwasserverordnung, sondern auch das Infektionsschutzgesetz, fordert ein hygienisch einwandfreies Wasser. Um die Wasserqualität zu gewährleisten, gibt es viele verschiedene Regeln, Arbeitsblätter, Richtlinien und Verordnungen. Da es dem Betreiber nicht möglich ist, alle diese Vorgaben zu kennen, sollte es eigentlich logisch sein, dass ein Laie nicht an der Wasserinstallation rumschrauben sollte. In den Leitungssystemen können viele verschiedene Krankkeitserreger vorkommen bzw. sich durch falschen Betreiben der Systeme vermehren. Teilweise sind diese sogar nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig (z. B. Legionellen). Warum die Wasserversorger die installierten Anlagen nicht überprüfen, werde ich nie verstehen, denn dadurch verstoßen sie gegen ihre eigenenVertragsbedingungen, in denen steht, dass nur eingetragene Installationsbetriebe derartige Anlagen erstellen, ändern und warten dürfen.
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG
Hier einige Infos und Pflichtlektüre auch für den Betreiber
Reinigung der Hausinstallation außerordentlich wichtig - mechanische Reinigung und chemische Desinfektion
Höchstkonzentrationen für Stoffe im Trinkwasser (CH)
Trinkwasserhygiene in der Hausinstallation - die VDI-Richtlinie 6023 und die TrinkwV 2001
Aktuell: Gefährliche Legionellen-Konzentration, Schwimmhallen in Berlin untersucht
Wegweiser Trinkwasserschutz - Technisches Handbuch
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Mit Frischwasserstationen gegen die Legionellen vorgehen
Nicht nur in großen Gebäuden, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern werden immer wieder Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt.
 
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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