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Montag, 11. November 2013

Kampf gegen Legionellen

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Westfälische Nachrichten

11.11. 2013

Mo., 11.11.2013

Hauseigentümer müssen Wasser kontrollieren lassenKampf gegen Legionellen
Legionellen verbreiten sich hauptsächlich in Duschen. In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Leitungen nun regelmäßig überprüft werden.Legionellen verbreiten sich hauptsächlich in Duschen. In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Leitungen nun regelmäßig überprüft werden. Foto: Colourbox
Münster - 
In Münster durfte wegen hoher Legionellen-Konzentration kürzlich in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr geduscht werden. Der Kampf gegen die Erreger wird verschärft. Ab 2014 müssen in allen Häusern mit mehr als zwei Wohnungen die Eigentümer Kontrollen durchführen lassen.  
Von Karin Völker

Legionellen brachten kürzlich das sauerländische Warstein in die Negativ-Schlagzeilen, in einem Mehrfamilienhaus in Aaseenähe herrschte neulich Duschverbot , weil sich die Erreger in den Wasserleitungen stark vermehrt hatten. Ab dem kommenden Jahr müssen sich alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen, in denen Warmwasser zentral aufgeheizt wird, regelmäßig mit diesem Thema befassen. Ab dem 1. Januar wird die neue Trinkwasserverordnung in einem nationalen Gesetz umgesetzt. Danach müssen die betroffenen Mehrfamilienhaus-Hauseigentümer alle drei Jahre ihre Leitungen überprüfen lassen.

Legionellen

Legionellen haben ab einer Wassertemperatur von 60 Grad kaum Chancen zu überleben. Darum, sagt Jürgen Klein, Obermeister der Sanitär-Innung in Münster, sei es wichtig, dass diese Pumpe durchlaufe, auch wenn dies nicht energiesparend sei. Das Wasser sollte immer mindestens 60 Grad warm sein, sagt auch Thomas Fingerhut von der Initiative Wartungsqualität in Münster.Legionellen im Wasser seien ein großes Thema. Generell aber gilt bei Fachleuten die Regel, die Temperatur des warmen Wassers etwas höher als 60 Grad einzustellen und die Zirkulationspumpe nicht über eine Zeitschaltuhr wegzuschalten.In dem von Legionellen befallenen Haus an der Straße Korte Ossenbeck laufen nach Angaben des Gesundheitsamtes inzwischen Sanierungsmaßnehmen. Es werden nun häufig Kontrolluntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung zu überwachen, sagt Norbert Schulze-Kalthoff, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes. Die LEG als Eigentümerin sei verpflichtet, die Behörde regelmäßig zu unterrichten.  -gh/kv-
Das städtische Gesundheitsamt registriert deswegen zurzeit viele Anfragen, erklärt dessen Leiter Dr. Norbert Schulze-Kalthoff. Das Gesundheitsamt hat bereits für Hauseigentümer eine Liste von Labors zusammengestellt, die die Trinkwasserleitungen fachmännisch überprüfen. Die Kosten für eine solche Überprüfung belaufen sich nach Auskunft des Gesundheitsamtes auf rund 150 Euro.
„Die Proben müssen an drei Stellen entnommen werden“, erklärt Dr. Rainer Neumann vom Gesundheitsamt, darunter an der vom Heizkessel am weitesten entfernten Stelle, in Mehrfamilienhäusern also in der Regel den Wasserhähnen der Wohnungen in der obersten Etage.
Legionellen sind nur in hohen Konzentrationen möglicherweise gesundheitsschädlich. Gefährlich ist das Einatmen von stark Legionellen-verseuchtem Sprühnebel, etwa beim Duschen. Das Alter der Wasserleitungen habe nicht unmittelbar Einfluss auf die Legionellengefahr, erläutert Neumann: „Entscheidend ist die Wassertemperatur.“ Deswegen sei es ratsam, sie auf mindestens 60 Grad einzustellen, sagt Neumann.
Legionellengefahr droht am ehesten, wenn in Haushalten nicht regelmäßig geduscht wird und lauwarmes Wasser, in dem sich die Erreger rasend schnell vermehren, länger in den Leitungen steht. Öffentliche Einrichtungen wie Altenwohnheime, Krankenhäuser, Schulen, Kitas oder öffentliche Sportstättensind schon lange zur regelmäßigen Überprüfung des Wassers verpflichtet. „Bei rund einem Viertel aller Proben wird eine erhöhte Legionellen-Konzentration gefunden“, sagt Rainer Neumann. Oft reiche es dann, die Leitungen sehr heiß und gründlich zu spülen. Zu Duschverboten, wie neulich imMehrfamilienhaus in Aaseenähe , kommt es nur bei besonders hohen Konzentrationen, sagt Neumann.
Besitzer von Mehrfamilienhäusern müssen nach der Jahreswende zwar nicht mit regelmäßigen Kontrollen der Behörde rechnen, ob ihre Leitungen wirklich überprüft wurden. Kommt es aber in einem Haus zu Krankheitsfällen, die nachweislich auf Legionellen zurückgehen, sind sie strafrechtlich haftbar.


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