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Dienstag, 6. Januar 2015

Hygiene in Rückkühlwerken - mit der VDI 2047 auf der sicheren Seite-Eurofins/Ost

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Hygiene in Rückkühlwerken - mit der VDI 2047 auf der sicheren Seite

KühlturmSpätestens seit dem Tod zweier Menschen und über 150 Erkrankungen bei der bis dato stärksten Legionellenepidemie in Deutschland 2013 in Warstein sind die so genannten Rückkühl- oder Verdunstungskühlwerke in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt. Obwohl es noch keine abschließende Bewertung der Ursache gibt, wird vermutet, dass ein Warsteiner Rückkühlwerk die Verbreitungsquelle der Legionellen darstellte. Man geht davon aus, dass Bakterien aus einer Kläranlage über das Rückkühlwerk in die Luft gelangt sind und so von den Erkrankten eingeatmet wurden.
Rückkühlanlagen sind neben Industriebetrieben auch in großen Klimaanlagen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Hotels im Einsatz. Die Gesamtzahl solcher Anlagen in Deutschland ist nicht bekannt. Das Bundesumweltministerium (BMUB) geht von einer Zahl von einer Million aus. Die Anlagen unterliegen keiner Meldepflicht. Das soll sich mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 "Rückkühlwerk - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)" ändern. Inzwischen hat das BMUB ein Eckpunktepapier für eine Verordnung über Verdunstungskühlanlagen vorgelegt.
Mit der neuen VDI-Richtlinie wird es eine Norm geben, die zukünftig Gutachtern und Gerichte als Grundlage für die Beurteilung von straf- und zivilrechtlichen Sachlagen dienen wird. Die Richtlinie sieht eine viermal jährliche Fremdüberwachung des Kühlwassers vor. Dabei werden die Parameter, Koloniezahl, Legionellen und Pseudomonas aeruginosa erfasst. Eurofins Umwelt hilft Ihnen, die neue Richtlinie in die Praxis umzusetzen. Wir stehen mit einem flächendeckenden Netz an Umweltlaboratorien für diese Untersuchungen bereit. Mit unserem Partner Eurofins ht-analytikgewährleisten wir einen Rundumbetreuung: Bestandsaufnahme, Gefährdungsanalyse, Mängelbeurteilung, Beratung zur Systemoptimierung

Kühl- und Produktionswasser, Untersuchungen

KühlturmIm Januar 2014 hat der VDI den Entwurf für die Richtlinie 2047, Blatt 2, "Sicherstellung des hygienerechtlichen Betriebs von Verdunstungskühlanlagen" (VDI-Kühlturmregeln), veröffentlicht. Inhalt sind bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb sowie für die Planung, das Errichten und das Betreiben von Verdunstungskühlanlagen.
Hintergrund des Entwurfs ist, dass Rückkühlwerke potenzielle Ursache für Erkrankungen durch luftgetragene Keime sein können. Das vermutet man auch bei den Legionellenerkrankungen und sogar -todesfällen, die sich im Jahr 2013 in Warstein ereignet haben. Die Richtlinie soll sowohl für bestehende als auch für neue Verdunstungskühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird, gelten. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage. Zwar ist eine Richtlinie kein Gesetz, sie wird aber zukünftig Gutachtern und Gerichten als Grundlage für die Beurteilung von straf- und zivilrechtlichen Sachlagen dienen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat inzwischen ein Eckpunktepapier für eine Verordnung über Verdunstungskühlanlagen vorgelegt. Bisher gab es keine bundesweiten rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Verdunstungskühlwerken.
Konsequenzen der neuen Regelungenfür Betreiber von Kühlwerken im Bezug auf Bakterienkonzentrationen sind u.a.:
  • technischen Maßnahmewerte von 100 KBE/ 100 ml Legionella spp. und 100 KBE /100 ml Pseudomonas aeruginosa dürfen nicht überschritten werden und es darf zu keiner anormalen Veränderung der Koloniezahl kommen
  • in Naturzugkühltürmen mit einer Leistung von > 200 MW dürfen die technischen Maßnahmewerte von 1000 KBE/ 100 ml Legionella spp. oder 1000 KBE /100 ml Pseudomonas aeruginosa nicht überschritten werden und es darf zu keiner anormalen Veränderung der Koloniezahl kommen
  • Wird dem Betreiber einer Anlage bekannt, dass einer der technischen Maßnahmewerte überschritten wurde oder dass es zu einer anormalen Veränderung der Koloniezahl gekommen ist, soll er unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und erforderlichenfalls die abgestuften Maßnahmen durchführen oder durchführen zu lassen
  • Spätestens vier Wochen nach der Überschreitung der Maßnahmewerte von Legionella ssp. oder Pseudomonas aeruginosa soll der Betreiber einer Anlage erneute Messungen zur Feststellung der Wirksamkeit der Maßnahmen durchführen lassen
  • Wird dem Betreiber einer Anlage bekannt, dass im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen oder im Waschwasser von Nassabscheidern der technische Maßnahmewert für Legionella spp. von 10.000 KBE/ 100 ml erreicht oder überschritten wird, soll er unverzüglich:
    • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen oder durchführen lassen,
    • eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen und
    • zusätzliche Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen, die nach dem Stand der Technik zur Gefahrenabwehr gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich sind.
  • nach Durchführung der Maßnahmen soll der Betreiber einer Anlage spätestens vier Wochen nach der Überschreitung der Maßnahmewerte von Legionella ssp. oder Pseudomonas aeruginosa erneute Messungen durchführen
  • Weitere spezielle Anforderungen gibt es bei Betriebsunterbrechungen bzw. Anlagenstillstand
Neben der Eigenüberwachung ist der Betreiber auch zur Fremdüberwachung verpflichtet:
  • vier Untersuchungen des Kühl-oder Waschwassers pro Kalenderjahr auf die Parameter Koloniezahl, Pseudomonas aeruginosa und Legionella spp
  • eine Untersuchung pro Monat bei Betreibern von Naturzugkühltürmen mit einer Leistung von > 200 MW
  • Analytik nur durch ein akkreditiertes Labor
Zusammen mit ht-analytik bietet Eurofins Umwelt eine ganzheitliche Betreuung und Beratung zur Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflichten an. Neben der akkreditierten Analytik der durch die neue VDI-Richtlinie vorgegeben Parameter bieten wir Ihnen eine komplette Rundumbetreuung: Bestandsaufnahme, Gefährdungsanalyse, Mängelbeurteilung, Beratung zur Systemoptimierung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung in die Praxis und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Produktions- oder Prozesswasser ist Abwasser, das bei verschiedensten Industrieprozessen anfällt. Je nach Verwendungszweck kann es mit mehr oder weniger Schadstoffen belastet sein. Bevor dieses Wasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf gelangt oder über Kreislaufanlagen erneut im Produktionsprozess genutzt werden kann, muss es entsprechend aufbereitet werden. Die chemische Analyse des Produktionswassers ist Voraussetzung für die anlagen- und umweltschonende Wiederverwertung.

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