What is TwinOxide?

Mittwoch, 20. November 2013

Man findet nur das wonach man sucht: Bericht zu Legionellen aus dem Forschungszentrum, für Umwelt und Gesundheit




In den bisherigen Posts  wurden die Veröffentlichungen  zur gegenwärtigen Legionellenproblematik in Deutschland dokumentiert. Diese Veröffentlichungen bestätigen im wesentlichen die Aussagen im folgenden Post, der eine Bewertung der Situatuation durch das GSF-Forschungszentrum beinhaltet.
Es wird der enge Zusammenhang zwischen  den Biofilmen in wasserführenden Systemen und den Legionellen sichtbar.
Nicht hinreichend bewertet wird die Möglichkeit der Legionellenbeseitung durch  Chlordioxidwasser. Deshalb werde ich in nachfolgenden Post  besondere Recherchen zu diesem Gebiet durchführen.

Es ist offenbar so, dass die geforderte Überwachung der wasserführenden Systeme erst die in der Presse publizierten Erscheinungen ans Licht förderten. Nur wenn nach den Legionellen gesucht wird, können diese gefunden werden.











Mittwoch, 13. November 2013

Rundgang durchs Haus: Legionellen, Schimmel und andere Mietmänge

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rundgang-durchs-haus-legionellen-schimmel-und-andere-mietmaengel_021386.html

Rundgang durchs Haus: Legionellen, Schimmel und andere Mietmängel

Nachdem die Trinkwasserverordnung am 11.11.2013 in Kraft getreten ist, sind Vermieter verpflichtet, Trinkwasseranlagen kontrollieren zu lassen. Die Frist dafür wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Die Prüfung muss zudem nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre kontrolliert werden. Mieter müssen sich auf höhere Nebenkosten einstellen. Denn die Kosten für die Trinkwasserkontrolle sind umlagefähig. In diesem Zusammenhang kann auch eine Mietminderung wegen Wohnungsmängeln ein Thema werden. Welche Grenzen die Gerichte hier ziehen und was Sie sonst noch bei einer Mietminderung beachten sollten, zeigt Ihnen die Redaktion von anwalt.de bei einem Hausrundgang der rechtlichen Art.
Schimmel, Mietmängel, Legionellen, Haus, durchs, Rundgang
Der Mieter hat einen Anspruch auf eine schadensfreie Wohnung.
Allgemeines
Der Mieter hat einen Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung. Treten Mängel auf, die den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen, ist der Vermieter verpflichtet, denMangel zu beseitigen - unabhängig davon, ob er daran Schuld hat oder nicht. Anderes gilt nur, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat oder wenn der Mangel bereits bei Einzug vorlag und nicht beanstandet wurde. Zudem berechtigt nicht jede Kleinigkeit zu einer Mietminderung. Der Schaden muss stets von einer gewissen Schwere sein.
Achtung!
Die Angaben zur Minderungshöhe im folgenden Beitrag stellen lediglich Tendenzen dar. Wie hoch eine Minderung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Darum wird die Einholung fachkundigen Rats dringend empfohlen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Ärger im Bad
In Bad und WC ist nicht immer alles okay. Das fängt schon mit dem Warmwasser an. Wegen eines zu langen Wasservorlaufs bekam ein Mieter einen Minderungsanspruch von 3,5 Prozent zuerkannt. Bis eine Temperatur von 40° C erreicht war, musste das Wasser drei bis vier Minuten laufen. Hier zählte nicht nur der erhöhte Wasserverbrauch. Zum Schutz vor Legionellen muss nach Ablauf von drei Litern eine Temperatur von 55° C erreicht sein (LG Berlin, Urteil v. 02.07.2008, Az.: 67 S 26/07). Kann die Badewanne nicht genutzt werden, kommt eine Mietminderung bis etwa 16 Prozent in Betracht (AG Köln, Urteil v. 12.04.2002, Az.: 201 C 5/02) und für einen verstopften Badewannenabfluss erkennt das Landgericht Potsdam eine Mietminderung von 7,5 Prozent an (AG Potsdam, Urteil v. 04.08.1997, Az.: 6 S 192/96).
Im Treppenhaus
Manchmal liefert das Treppenhaus triftige Gründe für eine Mietminderung. Für einen defekten Briefkasten erkennen die Gerichte tendenziell eine Mietminderung bis zu 5 Prozent an. Mancherorts sind Treppenhäuser insgesamt in einem schlechten Zustand, weil gleich mehrere Mängel vorliegen, die sich zu einer stattlichen Minderung summieren können. Das Amtsgericht Osnabrück hat wegen eines defekten Briefkastens, der nicht abschließbaren Haustür und der nicht möglichen Nutzung des Trockenbodens eine Kürzung der Miete um 30 Prozent für zulässig erachtet (AG Osnabrück, Urteil v. 04.11.1999, Az.: 47 C 216/99). Funktioniert die Klingel oder die Gegensprechanlage nicht, erkennen die Gerichte eine Minderung um die 5 Prozent an. Fallen beide gleichzeitig aus, ist eine Minderung von 10 Prozent gerechtfertigt (AG Rostock, Urteil v. 30.09.1998, Az.: 41 C 183/98). Allerdings rechtfertigt nicht jede Kleinigkeit eine Mietminderung. Nicht ausreichend sind zum Beispiel abgescheuerte Treppenstufen (LG Berlin, Urteil v. 14.09.2006, Az.: 62 S 90/06), ein ausgefallener Lichtschalter an der Haustür (AG Bremerhaven, Urteil v. 26.05.1992, Az.: 59 C 1214/91) oder ein fehlender Trittkantenschutz (LG Berlin, 31.10.2006, Az.: 63 S 194/06).
Schimmel an der Wand
Ein häufiger Grund zur Mietminderung ist Schimmel. Weil er auch eine Gesundheitsgefahr darstellen kann, hat der Mieter im Extremfall nicht nur ein Recht zur Minderung, sondern sogar zur fristlosen Kündigung. Entscheidend ist aber, wer für die Schimmelbildung die Verantwortung trägt. Ist der bauliche Zustand des Hauses der Auslöser, etwa weil sich eine Wärmebrücke gebildet hat, muss der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen (AG Bergheim, Urteil v. 12.04.2011, Az.: 28 C 147/10). Aber auch der Mieter kann für den Schimmel verantwortlich sein. Denn Schimmel kann sich auch bilden, weil die Wohnung nicht ausreichend gelüftet und beheizt wird. In der Regel muss eine Wohnung morgens zweimal und abends einmal quer gelüftet werden (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 11.02.2000, Az.: 19 U 7/99). Im Streitfall wird es also entscheidend darauf ankommen, zu welchem Ergebnis ein Sachverständigengutachten kommt. Vor Gericht muss in der Regel der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht auf den baulichen Zustand zurückzuführen ist.
Übrigens: Der Mieter ist nicht verpflichtet, größere Möbelstücke nicht an einer Außenwand aufzustellen. Das Aufstellen von Möbeln an einer Außenwand gehört zum normalen Mieterverhalten und dem normalen mietvertraglichen Gebrauch (AG Hamburg-St.Georg, Urteil v. 19.02.2009, Az.: 915 C 515/08).
Probleme in der Küche
Auf dem Wohnungsmarkt werden Wohnungen immer wieder gleich mit Einbauküche angeboten. Ist dann die Einbauküche beim Einzug nicht - wie vereinbart - vorhanden, liegt ein wesentlicher Mangel vor, der zum Rücktrittvom Mietvertrag und zu einer 100-prozentigen Mietminderung berechtigt. Auch bei nicht so gravierenden Fehlern muss der Vermieter für Mängel der Einbauküche einstehen. Das Landgericht Berlin hat einem Mieter unter anderem eine Minderung in Höhe von 1 Prozent für eine beschädigte Arbeitsplatte zugesprochen. Funktioniert der Herd nicht, kann die Miete gemindert werden, je nachdem, welche Funktion ausgefallen ist. Funktionieren etwa die Herdplatten noch und fällt nur der Backofen aus, kommt eine Mietminderung von ca. 2 Prozent in Betracht (LG Berlin, Urteil v. 07.07.1992, Az.: 63 S 142/92). Eine Minderung von 2 Prozent kommt auch in Betracht, wenn ein Lüfter in der Küche ausfällt (LG Berlin, Urteil v. 14.12.2006, Az. 67 S 207/06).
Schlechte Aussicht
Ein Recht des Mieters auf unveränderte Aussicht gibt es normalerweise nicht. Wird beispielsweise das Nachbarhaus mit Balkonen ausgestattet, von denen aus man den Balkon des Mieters einsehen kann, berechtigt das nicht zur Mietminderung (AG Pankow-Weißensee, Urteil v. 12.03.2002, Az.: 101 C 545/01). Werden Bäume an einem Flussufer gefällt, wird dadurch der Gebrauch der Mietsache nicht unmittelbar beeinträchtigt. Anders liegt der Fall nur, wenn die besondere Wohnlage ein wohnwertbildendes Merkmal ist (z. B. Lage an einem Feldweg), das sich auch bei der Miethöhe niedergeschlagen hat (AG Fürth, Urteil v. 17.10.2006, Az.: 310 C 1727/06). Eine Mietminderung ist nur in Extremfällen gerechtfertigt, zum Beispiel wenn eine fünf Meter hohe Gefängnismauer in unmittelbarer Nähe einer Erdgeschosswohnung errichtet wurde (LG Hamburg, Urteil v. 12.12.1989, Az.: 16 S 232/89).
Erst anzeigen, dann mindern
Berechnungsgrundlage ist die Miete einschließlich der Nebenkosten. Die Miete wird zeitlich befristet gemindert, solange der Mangel vorliegt. Grundvoraussetzung einer Minderung ist, dass der Mangel dem Vermieter vom Mieter zunächst unverzüglich angezeigt wird, am besten schriftlich und per Einschreiben. Schließlich kann der Vermieter den Mangel erst beseitigen, wenn er davon erfährt. Daher hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete erst nach der Anzeige. Wer ohne Anzeige einfach die Miete kürzt, riskiert den Rauswurf. Denn ohne Mängelanzeige kann der Vermieter wegen aufgelaufener Mietrückstände kündigen - und zwar sogar, wenn an sich ein schwerer Mangel vorliegt (BGH, Urteil v. 03.11.2010, Az.: VIII ZR 330/09).
Um diese schweren Folgen zu vermeiden, kann der Mieter bei einer Mietminderung auch anders vorgehen. Er begleicht zwar die Miete weiterhin im vollen Umfang, zeigt dem Vermieter aber - wieder am besten schriftlich und per Einschreiben - an, dass er den vollen Mietzins nur unter Vorbehalt zahlt. Für die Beseitigung des Mangels muss dem Vermieter eine Frist von ca. zwei Wochen gesetzt werden, die in Notfällen auch deutlich kürzer ausfallen kann.
(WEL)
Foto: ©Fotolia.com/PANORAMO.de

Montag, 11. November 2013

Praktische Legionellen Bekämpfung

http://www.sixt-umwelttechnik.de/branchen-l%C3%B6sungen/haushalte/legionellen-bek%C3%A4mpfung/

Legionellen Bekämpfung

Legionella pneumophila; Quelle: Berliner Kurier
Das Problem mit Legionellen kontaminierter Wasserkreisläufe ist von großer Bedeutung, denn die steigende Anzahl durch Legionärskrankheit verursachter Todesfälle rückt das Thema Legionellen immer mehr ins öffentliche Interesse. Die Sixt Umwelttechnik GmbH bietet seinen Kunden ganzheitliche Lösungsansätze zur Beseitigung des Problems mit Legionellen, welche an der Wurzel anstatt punktueller Bekämpfung isolierter Symptome ansetzen.

Das Bad als potentielle Gefahrenzone

Durch die beim Duschen entstehenden feinen Vernebelungen, können alveolengängige Legionellen-Aerosole entstehen. Diese können schwere Infektionen z.B. die Legionärskrankheit hervorrufen.

Weitere Übertragungswege von Legionellen:
  • Warmwasserversorgungen allgemein
  • Klimaanlagen
  • Badebecken, z.B. Whirlpools
  • Sonstige Anlagen die Wassertröpfchen erzeugen könne wie z.B. Hydrotherapie, Dentaleinheiten, Luftbefeuchter etc.

Das konventionelle Desinfektionsverfahren in der Haustechnik

Legionellen werden bei einer Temperatur von mehr als 71°C in kurzer Zeit abgetötet. Bei der thermischen Desinfektion wird daher der Warmwasserbereiter und das gesamte Leitungsnetz inklusive der Entnahmearmaturen, für mindestens drei Minuten auf mehr als 71°C erwärmt. Die thermische Desinfektion ist technisch schwierig durchführbar, da in den Endsträngen des Leitungssystems die Temperatur von >71°C oft nicht erreicht wird. Weiterhin bleibt auch der „Biofilm“ als Nährboden erhalten. Die thermische Desinfektion erfasst naturgemäß nur das Warmwassernetz. Legionellen können sich aber auch massiv im Kaltwasser vermehren, weil sich in modernen beheizten Gebäuden das Kaltwasser auf über 20°C erwärmen kann. In Zeiten steigender Energiepreise stellt sich die Thermische Desinfektion mehr und mehr als kostenintensiv dar, zumal sie mit Solar– oder Wärmepumpentechnik nicht immer kombinierbar ist.
Aus diesen Gründen empfehlen wir unser SaveOxide bzw. unser chemikalienfreies HypoX System zur dauerhaften Keimfreihaltung Ihrer Wasserversorgung.

Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie unter Desinfektion.
Eine Sammlung aktueller Informationen zur Thematik Legionellen können Sie unter folgendem Link finden.

Kampf gegen Legionellen

http://www.wn.de/Muenster/Hauseigentuemer-muessen-Wasser-kontrollieren-lassen-Kampf-gegen-Legionellen

Westfälische Nachrichten

11.11. 2013

Mo., 11.11.2013

Hauseigentümer müssen Wasser kontrollieren lassenKampf gegen Legionellen
Legionellen verbreiten sich hauptsächlich in Duschen. In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Leitungen nun regelmäßig überprüft werden.Legionellen verbreiten sich hauptsächlich in Duschen. In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Leitungen nun regelmäßig überprüft werden. Foto: Colourbox
Münster - 
In Münster durfte wegen hoher Legionellen-Konzentration kürzlich in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr geduscht werden. Der Kampf gegen die Erreger wird verschärft. Ab 2014 müssen in allen Häusern mit mehr als zwei Wohnungen die Eigentümer Kontrollen durchführen lassen.  
Von Karin Völker

Legionellen brachten kürzlich das sauerländische Warstein in die Negativ-Schlagzeilen, in einem Mehrfamilienhaus in Aaseenähe herrschte neulich Duschverbot , weil sich die Erreger in den Wasserleitungen stark vermehrt hatten. Ab dem kommenden Jahr müssen sich alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen, in denen Warmwasser zentral aufgeheizt wird, regelmäßig mit diesem Thema befassen. Ab dem 1. Januar wird die neue Trinkwasserverordnung in einem nationalen Gesetz umgesetzt. Danach müssen die betroffenen Mehrfamilienhaus-Hauseigentümer alle drei Jahre ihre Leitungen überprüfen lassen.

Legionellen

Legionellen haben ab einer Wassertemperatur von 60 Grad kaum Chancen zu überleben. Darum, sagt Jürgen Klein, Obermeister der Sanitär-Innung in Münster, sei es wichtig, dass diese Pumpe durchlaufe, auch wenn dies nicht energiesparend sei. Das Wasser sollte immer mindestens 60 Grad warm sein, sagt auch Thomas Fingerhut von der Initiative Wartungsqualität in Münster.Legionellen im Wasser seien ein großes Thema. Generell aber gilt bei Fachleuten die Regel, die Temperatur des warmen Wassers etwas höher als 60 Grad einzustellen und die Zirkulationspumpe nicht über eine Zeitschaltuhr wegzuschalten.In dem von Legionellen befallenen Haus an der Straße Korte Ossenbeck laufen nach Angaben des Gesundheitsamtes inzwischen Sanierungsmaßnehmen. Es werden nun häufig Kontrolluntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung zu überwachen, sagt Norbert Schulze-Kalthoff, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes. Die LEG als Eigentümerin sei verpflichtet, die Behörde regelmäßig zu unterrichten.  -gh/kv-
Das städtische Gesundheitsamt registriert deswegen zurzeit viele Anfragen, erklärt dessen Leiter Dr. Norbert Schulze-Kalthoff. Das Gesundheitsamt hat bereits für Hauseigentümer eine Liste von Labors zusammengestellt, die die Trinkwasserleitungen fachmännisch überprüfen. Die Kosten für eine solche Überprüfung belaufen sich nach Auskunft des Gesundheitsamtes auf rund 150 Euro.
„Die Proben müssen an drei Stellen entnommen werden“, erklärt Dr. Rainer Neumann vom Gesundheitsamt, darunter an der vom Heizkessel am weitesten entfernten Stelle, in Mehrfamilienhäusern also in der Regel den Wasserhähnen der Wohnungen in der obersten Etage.
Legionellen sind nur in hohen Konzentrationen möglicherweise gesundheitsschädlich. Gefährlich ist das Einatmen von stark Legionellen-verseuchtem Sprühnebel, etwa beim Duschen. Das Alter der Wasserleitungen habe nicht unmittelbar Einfluss auf die Legionellengefahr, erläutert Neumann: „Entscheidend ist die Wassertemperatur.“ Deswegen sei es ratsam, sie auf mindestens 60 Grad einzustellen, sagt Neumann.
Legionellengefahr droht am ehesten, wenn in Haushalten nicht regelmäßig geduscht wird und lauwarmes Wasser, in dem sich die Erreger rasend schnell vermehren, länger in den Leitungen steht. Öffentliche Einrichtungen wie Altenwohnheime, Krankenhäuser, Schulen, Kitas oder öffentliche Sportstättensind schon lange zur regelmäßigen Überprüfung des Wassers verpflichtet. „Bei rund einem Viertel aller Proben wird eine erhöhte Legionellen-Konzentration gefunden“, sagt Rainer Neumann. Oft reiche es dann, die Leitungen sehr heiß und gründlich zu spülen. Zu Duschverboten, wie neulich imMehrfamilienhaus in Aaseenähe , kommt es nur bei besonders hohen Konzentrationen, sagt Neumann.
Besitzer von Mehrfamilienhäusern müssen nach der Jahreswende zwar nicht mit regelmäßigen Kontrollen der Behörde rechnen, ob ihre Leitungen wirklich überprüft wurden. Kommt es aber in einem Haus zu Krankheitsfällen, die nachweislich auf Legionellen zurückgehen, sind sie strafrechtlich haftbar.


Mittwoch, 6. November 2013

LEGIONELLEN-ALARM! Wir dürfen nicht mehr duschen! Angst in Groß-Buchholzer Wohnanlage

http://www.bild.de/regional/hannover/legionellen-grenzwerte/wir-duerfen-nicht-mehr-duschen-33274174.bild.html

LEGIONELLEN-ALARM!Wir dürfen nicht mehr duschen!

Angst in Groß-Buchholzer Wohnanlage

Groß Buchholz – Unsichtbar lauert die Gefahr in der Wasserleitung. Beim Duschen, beim Kochen, beim Abwaschen. Angst vor den tödlichen Legionellen im Leistikowweg.
24 Mietparteien sind betroffen. Um die Anwohner zu schützen, herrscht seit einer Woche Duschverbot! Nils Meyer, Sprecher des Gesundheitsamts, erklärt: „Der heiße Wasserdampf ist gefährlich. Gelangt er in die Atemwege, kann es zu Lungenentzündungen kommen.“ Im schlimmsten Fall führt das Bakterium zum Tod.
Routinemessungen an der Wasserleitung haben eine extreme Überschreitung der Grenzwerte um das 110-fache ergeben! Seitdem herrscht Angst im Wohnblock. Mieter Torsten Z. (32): „Wer weiß, wie lange die Bakterien schon in der Leitung waren, bevor sie bemerkt wurden. Ich hab ein mulmiges Gefühl.“
Sorgenvolle Miene auch bei Familienvater Sarino G.: „Ich hatte eine Nierentransplantation, bin dadurch immungeschwächt. Ich werde beim Arzt sofort meinte Werte überprüfen lassen.“
Auch Mutter Mirlinda K. (37) fürchtet sich vor der Gefahr: „Ich kaufe jeden Tag frisches Wasser zum Kochen, habe große Angst um meine beiden Kinder. Wie lange soll das noch so gehen, meine Nerven liegen blank.“
Der Hausverwalter Prelios arbeitet derzeit an einer Lösung. Wann die Mieter aber wieder angstfrei duschen können, ist unklar. Zu einer Stellungnahme war das Immobilienunternehmen nicht bereit.
Mehr aktuelle News aus Hannover und Umgebung lesen Sie hier auf hannover.

Sonntag, 3. November 2013

Immer öfter Legionellen in Sachsens Trinkwasser

http://www.mdr.de/nachrichten/legionellen136_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Zwei Jahre neue Trinkwasser-VerordnungImmer öfter Legionellen in Sachsens Trinkwasser

Hauseigentümer in Sachsen schlagen immer häufiger Legionellenalarm. So wurden in Dresden in diesem Jahr bereits 140 Überschreitungen festgestellt. Und auch in Leipzig gab es in den vergangenen drei Monaten mindestens ein Duschverbot pro Woche. - Entdeckt werden die Legionellen meist im Zuge der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist. Danach müssen Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung ihre Anlagen prüfen lassen. Bis zum 31. Dezember 2013 haben sie für die Erstuntersuchung Zeit.
von Beate Dietze
Legionellen unter dem Mikroskop

Wie gefährlich sind Legionellen?

Bis zu 40 Menschen erkranken jedes Jahr in Sachsen an einer Legionellose. Ein bis zwei Menschen sterben daran. Besonders gefährdet sind Kleinstkinder, ältere Menschen oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Legionellen lösen eine schwere Lungenentzündung oder das Pontiak-Fieber - eine Art Grippe - aus.

Die Bakterien können sich in Wasserleitungen bei Temperaturen von 25 - 45°C besonders gut vermehren. Gefährlich wird es, wenn die Erreger beim Duschen eingeatmet werden.

Neue Untersuchungspflicht für viele Vermieter

Die Legionellen-Untersuchung ist für öffentliche Einrichtungen die mit Duschen ausgestattet sind, wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Turnhallen und Schulen seit 2003 jährlich Pflicht. Seit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) am 1. November 2011 müssen nun auch viele Wohnungsvermieter ihre Warmwasserbereitungsanlage alle drei Jahre auf Legionellen prüfen lassen. Die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt sein.

Betroffen sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen und einer zentralen Warmwasserversorgung, die mehr als 400 Liter Speichervolumen hat oder bei der zwischen dem Wassererwärmer und der letzten Entnahmestelle im Haus mehr als drei Liter Wasser in den Leitungen stehen.

Was passiert, wenn zu viele Legionellen im Wasser sind?

Wasser
Bei Legionellen im Trinkwasser kann Duschverbot verhängt werden.
Die Untersuchungen dürfen nur von zertifizierten Laboren durchgeführt werden. In Sachsen sind das 32. Über das Ergebnis der Legionellen-Untersuchung müssen alle Mieter informiert werden. Wird bei der Prüfung der Anlage der Grenzwert von 100 "koloniebildenden Einheiten" in 100 ml Wasser überschritten, muss der Vermieter das dem zuständigen Gesundheitsamt melden und entsprechende Maßnahmen einleiten. Das könne nach Aussage des Dresdner Amtsarztes Jens Heimann beispielsweise ein Duschverbot für die Mieter sein. Um die Keimzahl zu senken, kann das Wasserleitungssystem über eine bestimmte Zeit erhitzt werden oder aber die Leitungen werden mit Chlor desinfiziert. Die Mieter können solange die Miete mindern.

Wer muss wofür zahlen?

Die Kosten für die Prüfung der Anlage können die Vermieter als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Mathias Wagner vom Mieterverein Dresden sagte MDR 1 RADIO SACHSEN, mit den Prüfungen gebe es aber bisher kaum Erfahrungswerte. In Einzelfällen wurden bisher Kosten von 30 Euro im Jahr verlangt. 

Bei Kosten, die durch die Reparatur der Anlage nach einer Grenzwert-Überschreitung auflaufen, handelt es sich dagegen um Instandsetzungskosten. Diese müssen vom Vermieter allein getragen werden.

Wie sieht es in Sachsen aus?

In Dresden sind dem Gesundheitsamt seit Anfang des Jahres rund 140 Überschreitungen des Legionellen-Grenzwertes gemeldet worden: Allein im Januar und Februar waren beispielsweise 15 Häuser der Gagfah betroffen. Das Wohnungsunternehmen habe sofort Sterilfilter eingebaut. Generell ist es laut Amtsarzt Heimann aber so, dass Grenzwertüberschreitungen nicht zwangsläufig Legionellen-Infektionen nach sich ziehen. Dem Gesundheitsamt Dresden seien in diesem Jahr neun Legionellen-Erkrankungen gemeldet worden. In acht Fällen wurde demnach keine Grenzwertüberschreitung nachgewiesen. Die Untersuchung eines weiteren Falles laufe noch.
Auch in Leipzig sind Legionellen immer wieder ein Thema. Laut dem zuständigen Gesundheitsamt hat es in den vergangenen drei Monaten jede Woche mindestens einmal ein Duschverbot wegen Legionellen gegeben.

Wer kontrolliert, ob die Vermieter ihrer Pflicht nachkommen?

Die Gesundheitsämter kontrollieren nicht, ob die Legionellen-Untersuchung durchgeführt worden ist. Das liegt voll und ganz in der Verantwortung des Vermieters. Kommt der Hauseigentümer seiner Pflicht nicht nach und es tritt eine Legionellose unter den Mietern auf, kann das schwerwiegende Folgen haben. Weisen die Behörden eine Überschreitung des Legionellen-Grenzwertes im Haus nach, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren

HintergrundWas sind Legionellen?

e-Coli EHEC Bacterium

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die die Infektionskrankheit "Legionellose" hervorrufen können. Eine Legionellose kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Am bekanntesten ist die schwere Lungenentzündung mit grippalen Symptomen. Forschern sind aktuell 57 Arten des Erregers bekannt. Für den Menschen am bedrohlichsten ist die Legionella pneumophila, die ca. 90 Prozent aller Erkrankungen des Menschen bedingt. Seit dem Jahr 2001 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für die Legionellose.

Auftreten der Krankheit

Legionellose-Fälle werden meist als sporadische Einzelfälle registriert. Es kann aber auch zu gehäuftem Auftreten in Form von kleineren bis größer dimensionierten Ausbrüchen - mit mehr als 100 Erkrankten - kommen (z.B. 1999 auf einer Blumenschau in den Niederlanden; 2001 in der spanischen Stadt Murcia; 2010 im Stadtgebiet Ulms und Neu-Ulms). Infektionsquelle bei spektakulären Ausbrüchen sind oftmals Rückkühlwerke auf den Dächern großer Gebäude. Werden diese nicht ordnungsgemäß gewartet oder sind die Anlagen veraltet, gelangt verschmutzte Luft ins Gebäude. Häufungen von Legionellen-Erkrankungen kommen manchmal auch auf Kreuzfahrtschiffen vor. Auslöser sind dort meist das bordinterne Wassersystem oder Whirlpools. In den Sommer- und Herbstmonaten wird ebenfalls ein Anstieg der Erkrankungen verzeichnet. Vermutliche Ursachen dafür sind die warmen Wassertemperaturen und das feuchtwarme Klima, die das Wachstum der Legionellen begünstigen.

Vorkommen von Legionellen

Der natürliche Lebensraum von Legionellen sind Frischwasserbiotope. Sie besiedeln unter bestimmten Bedingungen auch vom Menschen geschaffene Wassersysteme, also Rohrleitungen und Duschen.  Am besten gedeihen Legionellen bei Temperaturen  zwischen 25 und 45 Grad Celsius, Temperaturen über 55 Grad Celsius dämmen das Wachstum der Legionellen ein, erst ab 60 Grad Celsius sterben die Keime jedoch wirklich ab.

Wege der Infektion

Im Normalfall erfolgt eine Infektion durch das Einatmen von mit Legionellen kontaminierter Luft oder durch das Einatmen kontaminierter Wasserstäube. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.

Mögliche Infektionsquellen

  • Wasserinstallationen am Haus (bei Anstieg der Wassertemperatur über 25 Grad Celsius wg. möglicher mangelnder Isolierung, bei längerer Stagnation von Restwasser in den Rohren)
  • Klimaanlagen
  • Schwimmbäder (z.B. Whirlpools)
  • Sonstige technische Geräte (z.B. Luftbefeuchter, Inhalatoren, Mundhygiene-Geräte etc.)
  • Autowaschanlagen
  • Springbrunnen
  • Feuchte Gartenerde, Kompost

Die Legionärskrankheit

  • Legionellose mit Lungenentzündung
  • Inkubationszeit ca. zwei bis zehn Tage
Die Legionärskrankheit ist nach einem großen Ausbruch unter Mitgliedern der amerikanischen Legion während eines Veteranentreffens im Jahr 1976 im amerikanischen Philadelphia benannt. Sie führt zu einer schweren atypischen Form der Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie). Zeigen sich zu Beginn Erscheinungen wie Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen, so steigern sich diese innerhalb weniger Stunden zu Schüttelfrost, Fieber, Brustkorbschmerzen, gelegentlich auch zu Erbrechen und Durchfall. Ist das Zentralnervensystem mit betroffen, so können Verwirrtheitszustände auftreten. Die Erholungs- - und Genesungszeit ist langwierig. Eine eingeschränkte Lungenfunktion kann zurückbleiben, die Sterblichkeitsrate liegt trotz Antibiotikabehandlung bei zehn bis 15 Prozent.

Das Pontiac-Fieber

  • Legionellose ohne Lungenentzündung
  • Inkubationszeit ca. fünf bis 66 Stunden (durchschnittlich 24 bis 48 Stunden)
Ist benannt nach der gleichnamigen Stadt in den USA, wo die ersten Fälle beschrieben wurden. Gekennzeichnet ist es von einem wesentlich leichteren Verlauf als die Legionärskrankheit. Es führt zu leichten grippalen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen etc. Es kommt nicht zu einer Lungenentzündung. Die Erholungszeit beträgt wenige Tage und ist nicht Antibiotika bedingt. Todesfälle sind nicht bekannt.

Risikogruppen

Risikogruppen sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Patienten, die beispielsweise nach einer Organtransplantation eine immunsupprimierte Therapie machen. Risikofaktoren sind jedoch exzessiver Nikotin- und Alkoholkonsum. Erkrankungen treten hauptsächlich bei männlichen Erwachsenen auf, weniger bei Frauen.
Ausführliche Informationen unter www.rki.de.
Zuletzt aktualisiert: 23. August 2013, 22:13 Uhr

Umschau-Quicktipp | 28.10.2013Gefahr durch Bakterien im Trinkwasser

In Leipzig, Oelsnitz und Dessau sind sie in den vergangenen Monaten aufgetreten: gefährliche Bakterien im Trinkwasser. Neben Coli-Bakterien sind es in vielen Fällen auch Legionellen, die beim Menschen im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen können. Wir erklären, woher diese Bakterien kommen und wie sich Verbraucher vor ihnen schützen können.
Trinkwasser

Infektion durch Einatmen

Legionellen sind Bakterien, die im Trinkwasser enthalten sein können. Der Mensch kann sich mit Legionellen meist nicht durch den bloßen Kontakt mit Leitungswasser infizieren. Die Erreger müssen eingeatmet werden und so in tiefere Lungenabschnitte gelangen. Beim Duschen kann da schon der feine Wasserdunst ausreichen, aber auch die Luft von Klimaanlagen oder das Bad im Schwimmbad kann eine Infektion hervorrufen.

Bakterien können Krankheiten auslösen

Die Legionellen-Bakterien können die eigene Gesundheit gefährden. "Zu den leichteren Erkrankungen zählen eine Bronchitis, zu den schwereren eine Lungenentzündung. Und die  kann unter Umständen lebensgefährlich sein", erklärt Prof. Dr. Arne Rodloff, Direktor Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie am Universitätsklinikum Leipzig. Im Einzelnen können die Bakterien die Legionärskrankheit aber auch das Pontiac-Fieber hervorrufen. Die Legionärskrankheit oder auch Legionellose äußert sich meist in einer Lungenentzündung mit Grippe-Symptomen. Das Pontiac-Fieber verläuft wesentlich leichter. Es äußert sich wie eine Grippe: Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen.

So können sich Verbraucher schützen

Duschbrause
Manchmal kommt die gefahr aus der Dusche.
Besonders häufig sind die Bakterien in Heißwassertanks zu finden, aber auch in Rohrsystemen, in denen Wasser gelegentlich oder regelmäßig steht. Ihr größter Feind ist die Hitze. Daher ist das Abkochen des Wassers der beste Schutz. Bei einer Wassertemperatur zwischen 60 und 70 Grad Celsius sterben die Keime ab. Wer in einem gefährdeten Bereich lebt - da, wo also Legionellen schon einmal aufgetreten sind, sollte das Wasser in den Leitungen in regelmäßigen Abständen auf über 70 Grad Celsius erhitzen oder dauerhaft eine Temperatur von 60 Grad Celsius halten. So kann es erst gar nicht dazu kommen, dass sich die Bakterien vermehren.
"Schutz bietet auch ein Filter, den man vor den Wasserauslass schraubt. Der Filter hat so enge Strukturen, dass die Bakterien nicht durch kommen", sagt Prof. Dr. Arne Rodloff. Eine Impfung gibt es nicht.
Bei großen Häusern sollte zudem regelmäßig die Wassersysteme und ggf. auch die Klimaanlage auf Legionellen hin untersucht und desinfiziert werden. In Räumen, die länger nicht bewohnt waren, empfiehlt es sich, das warme Wasser aus dem Hahn erst einige Minuten laufen zu lassen. Dadurch können Bakterien zunächst herausgeschwemmt werden.
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2013, 10:58 Uhr


Dienstag, 29. Oktober 2013

Zwölf mal mal Staunen über Bakterien

http://www.rp-online.de/gesundheit/news/zehn-mal-staunen-ueber-bakterien-1.3538578


 Der Mensch, ein wandelnder Zoo
Wussten Sie, dass … der menschliche Körper mehr Bakterien beherbergt als er Zellen hat? 
Keimfrei ist der Mensch nur bis zum Augenblick seiner Geburt. Von da an wächst die Zahl der uns besiedelnden Bakterien auf eine unvorstellbare Größe an. Über hundert Billionen Mikroben finden auf und in uns optimale Lebensbedingungen. Das sind zehn Mal so viele, wie unser Organismus an Zellen besitzt. Allein die im Darm lebenden Bakterien besitzen weit mehr als hundert Mal so viele Gene wie wir selbst.

Bakterien sind unsere Lebensversicherung
Wussten Sie, dass … wir ohne Bakterien nicht leben könnten?
Bei der Geburt kommen wir über unsere Mutter mit den ersten Bakterien in Kontakt, nehmen sie über die Muttermilch auf und werden sie bis zu unserem Lebensende nie wieder los. Gott sei Dank, denn die meisten Keime sorgen dafür, dass wir überleben.
Meist sind sie harmlose Mitbewohner, die nützliche Funktionen übernehmen. Ohne sie wären sowohl der Stoffwechsel als auch unsere Verdauung nicht möglich. Ein Gramm Darminhalt wird von mehreren Milliarden Bakterien bearbeitet. Sie bilden nützliche Vitamine und Aminosäuren, ohne die der Mensch nicht im Stande wäre, zum Beispiel pflanzliche Fasern zu zerlegen und abzubauen.

Bakterien können viele Gesichter haben

Wussten Sie, dass aus „guten“ Bakterien „böse“ werden können?
Der Grat zwischen Gesundheit und Krankheit ist meist nur sehr schmal. Bakterien, die an sich harmlos sind, können durch Mutation gefährlich werden. Ein Beispiel dafür ist der an sich harmlose Darmbewohner „Escherichia coli“. Durch Mutation entstanden aus dem ringförmigen Chromosom veränderte genetische Ausführungen. So unter anderem die enteroinvasiven Escherichia Coli. Sie können in Darmzellen eindringen und blutig-schleimige Entzündungen verursachen. Solche krankmachenden Varianten haben sich in weiteren Unterarten gebildet, die als enterotoxische Keime Giftstoffe bilden und wässrigen Durchfall verursachen, Blasenentzündungen auslösen können, andere, die bei Kleinkindern Nierenversagen auslösen können oder solche, die bei Neugeborenen Hirnhautentzündungen verursachen.
Durch wiederum den Verlust von Genen hat sich neben der Urform allerdings auch eine zusätzliche Variante gebildet, die Menschen mit chronischen Darmerkrankungen therapeutisch als Probiotikum hilft.

Bakterien lieben Männer – oder umgekehrt

Wussten Sie, dass… Männer unhygienischer sind als Frauen?
In den Arbeitsstätten der Männer zeigt sich einer der großen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Hier tummeln sich fiese Bakterien, während in Frauenbüros Sauberkeit zu Hause ist, so das Ergebnis einer amerikanischen Studie. Tastaturen, Schreibtische, Telefone und andere Büroutensilien zeigten sich unter dem Mikroskop als Spielstätte unzähliger Einzeller.

Die Ursache für die Mikroben-Partys in Männerbüros vermuten die Forscher hinter Männerschlampereien wie schlecht geputzten Zähnen, mangelnder Handhygiene und – dafür kann Mann nun wirklich nichts – einer größeren Hautoberfläche, auf der auch mehr Mikroben eine Heimat finden können.

Winzige Killer aus dem Wasser

Wussten Sie, dass… Wasser von jeher eine der größten Infektionsquellen ist? 
Mit ihm waschen wir uns rein und doch kann Wasser der Quell schwerer bakterieller Infektionen sein. So erkrankten 1892 in Hamburg beinahe 17.000 Menschen in nur sechs Wochen am Cholera-erreger. Der Bakteriologe Robert Koch deckte den Infektionsweg auf. Der Tod kam aus dem Wasserhahn. Durch verseuchtes Wasser und Ausscheidungen Infizierter übertrug sich das todbringende Bakterium weiter.
In Entwicklungsländern sterben jährlich rund zwei Millionen Menschen, weil sie keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Doch auch ohne ärmliche Umstände, ist Wasser Lebensraum für unzählige Mikroben. Vor allem in Warmwassersystemen oder Whirlpools finden sie so gute Bedingungen, dass sie sich dort explosionsartig vermehren können. Legionellen sind zum Beispiel auch hierzulande gefürchtete Erreger, die über das beim Duschen fein verstäubte Wasser oder das Zähneputzen in unseren Organismus gelangen und dort zu schweren Lungenentzündungen führen können.

Gefahr für den Magen

Wussten Sie, dass … zwar jeder Dritte ein gefährliches Magenbakterium in sich hat, aber es meist gar keine Beschwerden macht?
Heliobacter Pylori heißt der Übeltäter, den jeder dritte Deutsche tagein tagaus in seinem Magen hin und herwiegt. Er hat sich an das extrem saure Milieu des Magens angepasst, in dem beinahe nichts Bestand hat und kann hier lebenslang überdauern. In der Magenschleimhaut nistend, sorgt das stäbchenförmige Bakterium für Magenschleimhautentzündungen. Es regt die Säureproduktion im Magen an und wird in 70 Prozent der Fälle für das Entstehen von Magenkrebs verantwortlich gemacht.
Oft verursacht das Bakterium jedoch gar keine Beschwerden. Manchmal verursacht der Magenkeim Übelkeit, Entzündungen, Blähungen und anderen Beschwerden. Zu Leibe rücken kann man ihm mit Antibiotika und Protonenpumpenhemmern, die die Säureproduktion eindämmen.

Bakterien, die uns auf den Geschmack bringen

Wussten Sie, dass … ein Gläschen Wein erst mit Bakterien so richtig lecker wird?

Wer den Wein genießt, der kennt das Phänomen: Beim ersten Schluck bekommt man einen Eindruck von der Geschmacksvielfalt, nach 20 Sekunden schmeckt man einem sich neu entfaltendem Aroma nach. Das wird möglich durch die Kraft der Bakterien
"Fusobacterium nucleatum" heißt die Gattung der Einzeller, die in unserem Mundraum wohnen und für diese Geschmacksexplosion verantwortlich sind. Im Wein sind schwefelhaltige Verbindungen vorhanden, die die Enzyme dieser Bakterien zu spalten in der Lage sind.

Immer ein neues Kostüm

Wussten Sie, dass … Bakterien Überlebenskünstler sind?

Die Infektionsmedizin steht in einem ständigen Wettlauf mit den winzigen Einzellern. Denn Mikroben sind sehr anpassungsfähig, tauschen Resistenzgene aus, stellen ihren Stoffwechsel um und schalten Schutzmechanismen ein. Auf diese Weise sorgen sie dafür, dass die schärfste Waffe gegen sie, Antibiotika nämlich, ihre Kraft verliert.

Choleraverwandtschaft in der Ostsee

Wussten Sie, dass … sich in der Ostsee Killerkeime vermehrt haben?

Forscher beobachten es mit Sorge: In der Ostsee infizieren sich in warmen Sommern immer mehr Menschen mit einem Namens "Vibrio vulnificus". Er verursacht Wundinfektionen, macht Durchfälle und Blutvergiftungen. Forscher fanden heraus, dass der Keim in naher Verwandtschaft zum Cholera-Errager Vibrio Cholerae steht. Beste Lebensbedingungen findet der Killerkeim durch die Erwärmung der Ostsee. Experten sagen voraus, dass sich die Zahl der Krankheitsfälle mit jedem Grad, um das sich die See erwärmt um das Doppelte erhöhen werde. Lange Zeit war die Ostsee viel zu kalt, um diesem Bakterium einen geeigneten Lebensraum bieten zu können.



Vermeidbare Infektionen

Wussten Sie, dass … sich eine halbe Million Menschen jährlich in Deutschland mit Krankenhauskeimen infiziert und wenigstens ein Drittel dieser Infektionen vermeidbar wäre? 

Menschen hoffen, im Krankenhaus ihre Gesundheit wiederzuerlangen und infizieren sich dort unheilbar mit Keimen, die sie lebenslang in sich tragen werden. Denn diese Bakterien sind antibiotikaresistent. Die Chancen ihnen beizukommen sind aussichtslos.

Zwischen 400.000 und 600.000 Menschen infizieren sich jährlich hierzulande mit ihnen. 15.000 Patienten sterben an den Infektionen, die sie verursachen. Staphylococcus aureus heißt einer dieser Keime, von dem es eine Variante gibt, die mehrfach resistent gegen Antibiotika ist. Bekannter ist er als MRSA.
Bei jedem Dritten lebt der Keim in der Nasenschleimhaut ohne Beschwerden hervorzurufen. Erst in seiner Mutationsform wird er gefährlich und unbesiegbar. Experten aber sind sich sicher, dass wenigstens ein Drittel der Krankenhausinfektionen nicht sein müsste, würde die Hygienekette besser verlaufen. Als wichtigste Maßnahme nennen sie das Desinfizieren der Hände.




Wussten Sie, dass...die Mundhöhle die Wohlfühlzone der Mikroorganismen ist?
http://www.haut.de/im_fokus/mund-und-zahnpflege/Lebendiges-Mundwerk_2.html

In der Mundhöhle besteht ein feuchtwarmes Klima. Dieses bietet hervorragende Lebensbedingungen für vielfältige Bakterien. Es wird angenommen, dass in der bakteriellen Mischflora von Zahnbelägen zirka 1.000 unterschiedlichen Bakterienarten anzutreffen sind. Erst 600 dieser Bakterienarten konnten bis heute nachgewiesen werden. Im Mundraum tummeln sich rund 50 Milliarden Bakterien. Das mag auf den ersten Blick erschrecken, ist aber eine ganz „natürliche” Tatsache. Die meisten Bakterien leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung, zur Funktionalität des Organismus. Aber einige sind tatsächlich schädlich und können verantwortlich für Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches sein.
Bakterien aller Art finden wunderbare Verstecke und Haftflächen im Mundraum. Allein die Formenvielfalt der Zähne bietet vielfältige Gelegenheiten zur bakteriellen Besiedlung. In den Zahnzwischenräumen sowie in den Nischen der Zahnfleischsäume und Fissuren bestehen optimale Möglichkeiten der massenhaften und bisweilen „ungestörten” Vermehrung für die Mikroorganismen. Aufgrund der vielen Ecken und Winkel kann der „Störenfried Zahnbürste” auch bei Zahnprothesen, Brackets, Kronen, Brücken und Implantaten der bakteriellen Ausbreitung kaum etwas anhaben. 
Es hat sich gezeigt, dass das tägliche Spülen mit TwinOxide- Chlordioxidwasser  die lebensweise der pathogenen Keime sehr stört.

Wussten Sie, dass  das bioenergetische Feld der pathogenen Mikroorganismen zuerst den Energiestoffwechsel  der Menschen durcheinanderbringen kann?
Mikroorganismen sind keine leblosen stofflichen Teile. Sie führen ein eigenes Leben, das sie erhalten wollen. Viele Mikroorganismen fördern auch energetisch den energiestoffwechsel im Menschen. Andere stören ihn. Mit Hilfe der Komplektorkinesiologie können Sie die Störzentren entdecken und dann auch beheben. Sie verändern das Lebensmilieu der pathogenen Keime und blockieren damit ihre Aktivität.