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Samstag, 21. Dezember 2013

Legionellen-Grenzwerte

http://www.legionellen-wasser.de/nachweis/legionellen-grenzwerte/wasseranalyse.php

Legionellen-Grenzwerte

Legionellen-Grenzwerte


Erst kürzlich wurde im Bundesrat beschlossen, dass dieTrinkwasserverordnung hinsichtlich derLegionellenvorschriften geändert werden soll. Hierbei soll geregelt werden, ab wann eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht.

Jeder Privathaushalt sollte stets darauf bedacht sein, dass das Leitungswasser frei von Verunreinigungen bleibt. Ab einer Warmwasser-Installation mit mehr als 400 l Brauchwasserinhalt und bei Wasserleitungen, deren Inhalt bis zur Entnahmestelle 3 l übersteigt, muss nach der zukünftigen Ordnung eine jährliche Wasserprobe auf Legionellen durchgeführt werden. Im Grunde betrifft das jedes Mehrfamilienhaus, bei dem eine Untersuchungspflicht bestehen würde.

Die Verantwortung liegt bei dem Betreiber der entsprechenden Anlage. WerdenLegionellen nachgewiesen, gibt es Anordnungen, denen Folge zu leisten sind. Je höher die nachgewiesene Legionellenkonzentration, desto drastischer werden die Maßnahmen, die man ergreifen muss.

Das Analyseergebnis zeigt das Verhältnis der Anzahl von Kolonie bildenden Einheiten der Legionellen (KBE) pro 100 ml. Bei einem Nachweis bis 100 KBE/100 ml besteht kein Grund zum handeln. Diese Werte befinden sich noch im Toleranzbereich. Wird ein Wert bis 1000 KBE/100 ml gemessen ist eine Sanierung erforderlich, die innerhalb eines Jahres erfolgen sollte, weitergehende Untersuchungen sind hier erforderlich, um die Konzentration im Auge zu behalten. Bei einem Wert bis zu 10 000 KBE/100 ml spricht man von einer hohen Belastung, eine kurzfristige Sanierung ist hier aber noch möglich. Bei einer Verunreinigung über 10 000 KBE/100 ml wird zumeist die Nutzung der Wasseranlage verboten bzw. eingeschränkt (z.B. Duschverbot) und eine Sanierung ist umgehend erforderlich.

Richtlinien und Normen


Eines der vielen Arbeitsblättern für Neuanlagen von zentralen Trinkwarmwasserbereitern fordert neben neben verbesserter Konstruktion eine Betriebstemperatur von 60 Grad und regelt die Temperatur für das anschließende Verteilungssystem. 2001 kam eine Verordnung zu Novellierung der Trinkwasserverordnung hinzu. Sie regelt die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch.

Diese Legionellen-Vorschriften regeln diverse sanitärtechnische Maßnahmen, die die Gefahr durch Bakterien wirksam vermindert.

Die verschiedenen Richtlinien, Normen und Arbeitsblätter können zu Gesetzen werden, die wiederum verbindlich sind. Handelt es sich lediglich um Empfehlungen, so sind sie nicht bindend. Weist ein Hersteller eines Produkts auf die Prüfung auf eine Norm hin, so handelt es sich um keine verbindliche Aussage. Nur Gesetze und Verordnungen sind bindende Rechtsvorschriften. Gesetzesentwürfe sind freiwillig einzuhalten.

So empfiehlt etwa das Arbeitsblatt W270 dem Umgang mit der Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich. Die Arbeitsblätter W551 sowie W552 die Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen-Wachstums in Neuanlagen sowie die Technischen Maßnahmen zur Verminderung von Legionellen-Wachstum bei Sanierung und Betrieb von Trinkwasseranlagen. Genaue Regelungen gibt es insbesondere für Badeanstalten, Klimaanlagen und Wassererwärmungs-Anlagen.

Legionellen in Warmwasser-Einrichtungen


Doch was tun, wenn die Legionellen-Vorschriften einen Legionellen-Befall nicht verhindert haben? Sind Bäder befallen, so können sanitärtechnische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu müssen die Keime im Leitungsnetz bekämpft werden. Gefahrenquellen sind häufig Duschen sowie Warmwasser-Sprudelbecken und Whirlpools. Besonders häufig finden sich Legionellen in Duschen, die längere Zeit nicht benutzt worden sind.

Denn dann können sich die Keime ungehindert in Duschkopf und -schlauch vermehren, gefördert durch die Nährstoffe, die sie in Plastik und Gummi-Belägen finden. Aus diesem Grund fordert eine Richtlinie, Duschschläuche zu verwenden, die sich nach Benutzung von selbst entleeren. Von Experten wird dies jedoch als nicht ausreichende Maßnahme erachtet, um Legionellen-Grenzwerte einzuhalten. Findet man im Wassersystem zu Hause bei einer Wasseranalyse Legionellen, so wird eine thermische Desinfektion bei über 70 Grad Celsius empfohlen sowie eine chemische Desinfektion.

Anschließend sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass die Temperatur im Wassersystem dauerhaft hoch gehalten wird. Will man sich also vor Legionellen und anderen Keimen und Bakterien schützen, sollte der zentrale Trinkwasser-Speicher dauerhaft auf mindestens 60 Grad Celsius beheizt werden. Denn so vermindert man das Risiko, dass sich Legionellen im Wasser vermehren. Das Beheizen bietet also einen guten Legionellen-Schutz. Denn ist das Wasser nur lauwarm, also unter 60 Grad Celsius, bietet es ihnen ein optimales Klima und Legionellen können sich im Boiler vermehren – heißes Wasser dagegen tötet sie ab, wie andere Wasserbakterien und Keime auch. Auch andere dauerhafte Maßnahmen werden empfohlen, die neben dem akuten Desinfizieren ergriffen werden können. Etwa die so genannte UV-Desinfektion, die elektrolytische Desinfektion oder die Kupfer-Silber-Desinfektion.

Um das Senken der Temperatur im Wassersystem zu verhindern, sollte zudem die Zirkulation verbessert werden. Helfen können dabei verschiedene Pumpen oder die Erhöhung der Umwälz-Leistung. Diese Hinweise beziehen sich auf einen Befall im gesamten Wassersystem. Ist lediglich eine lokale Stelle befallen, also etwa der Zapfhahn, so können auch diese lokal mit den genannten Mitteln desinfiziert werden. Hier kann auch der Verzicht auf längere Umgehungsleitungen helfen oder das Abtrennen von nicht mehr benötigten Entnahmeleitungen.
Auf diese Vorsichtsmaßnahmen sollte daher geachtet werden, um eine mögliche Infektion über Legionellen zu verhindern.

Erfahren Sie mehr über die Methoden des Legionellenschutzes - Hier klicken!

Legionellen-Prävention

Legionellen-Prävention


Die so genannte Trinkwasserverordnung regelt hierzulande die Trinkwasserversorgung. Zudem regelt das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen den Umgang mit Bakterien im Trinkwasser. So sollen Krankheiten, die durch Keime hervorgerufen werden, verhindert werden. Die Trinkwasserverordnung soll helfen, Infektionen zu vermeiden und ist gesetzlich bindend.

Zur Legionellen-Prävention gibt es außerdem diverse Arbeitsblätter sowie Empfehlungen. So fordert ein Arbeitsblatt für Neuanlagen von zentralen Trinkwarmwasserbereitern eine allgemeine Betriebstemperatur von 60 Grad Celsius. Es regelt ebenso die Temperatur für das anschließende Verteilungssystem des Trinkwassers. Auf diese Art können Legionellen im Warmwasser mittels der Trinkwassertemperatur wirksam verhindert werden.

Das Vorkommen von Wasserkeimen


Es wird angenommen, dass die Zahl der Legionellen im Wasser in den letzten Jahrzehnten abgenommen hat. Dies kann an den erfolgreichen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zurückzuführen sein. Bakterien sind im Allgemeinen nicht zwingend gefährlich für den Menschen. Daher ist Panik vor Wasserkeimen in vielen Fällen unbegründet. Eine große Zahl von Bakterien befindet sich von Natur aus im Trinkwasser.

Wie viele verschiedene Arten sich in unserem Wasser befinden, ist unklar. Es wird davon ausgegangen, dass nur etwa ein Prozent der Bakterien bisher bekannt ist. Bakterien und Keime wachsen unterschiedlich schnell. Schnelle Arten können sich in rund acht Stunden auf über 16 Millionen vermehren. Das klingt zunächst eindrucksvoll. Wenn die verfügbare Nahrung für die Bakterien aufgebraucht ist, so folgt jedoch die so genannte Absterbephase. Von den Legionellen kennt man heute 48 verschiedene Arten. Die meisten von ihnen wurden in den 1980er Jahren identifiziert und kommen in Süßwasser natürlicherweise vor. Eine dieser Arten bevorzugt feuchten Erdboden.
Da die Legionellen Kochsalz nicht zu mögen scheinen, sind sie in See- und Salzwasser nicht aufzufinden. Jedoch findet man sie in Flüssen und Seen ebenso wie in Schlamm und im Erdboden. Von hier können sie ins Grundwasser und schließlich ins Trinkwassersystem gelangen. Hier können die Keime über einen längeren Zeitraum am Leben bleiben. Über das Vorkommen von Legionellen in der Natur gibt es sehr verschiedene Angaben.

Es wird zum Beispiel geschätzt, dass sie in Deutschland in bis zur drei Prozent der Trinkwasserproben vorkommen. In Seen und Flüssen in den USA sollen die Bakterien sogar zu 15 Prozent vorhanden sein. Die Ergebnisse sind jedoch nicht allzu wörtlich zu nehmen, da das Wasser bis vor wenigen Jahren nicht systematisch oder regelmäßig getestet wurde.

Dies hat sich in der letzten Zeit jedoch gebessert. Weitaus häufiger kommen Legionellen in öffentlichen Gebäuden vor. So waren bei Proben in den 1980er Jahren in Krankenhäusern im westlichen Ausland bis zu 70 Prozent des untersuchten Wassers positiv, was ein alarmierender Befund ist bzw. war.

Gefunden wurden die Keime außerdem in Hotels, Schulen, Schwimmbädern und Pflegeheimen. Bei privaten Haushalten liegen die Werte grob geschätzt zwischen 15 und 30 Prozent. Es wird von einer rückläufigen Tendenz ausgegangen.

Verunreinigungen im Wasser

Neben Bakterien werden auch manche Mineralien in höherer Konzentration nicht gerne im Trinkwasser gesehen, da sie ungesund sein können. Manche von ihnen gelten als toxisch, andere nicht. Aluminium ist eines von ihnen, andere sind Calcium und Chloride, Fluorid und Kalium.
Kupfer findet sich ebenso häufig wie Magnesium. Zahlreiche weitere kommen hinzu. Giftig sind Stoffe wie Arsen, Blei und Chrom. Andere Stoffe werden dem Trinkwasser zugesetzt. Etwa Chlor, mit dem Ziel einer Desinfektion. In hoher Dosierung ist jedoch auch Chlor schädlich, hoch dosiert sogar tödlich. Auch Phosphate oder Ozon werden teils zugesetzt.

Um Menschen vor diesen und anderen Stoffen im Wasser, wie also auch die Legionellen, zu schützen, sieht die Infektions-Kontrolle für die Trinkwasser-Verordnung unter anderem vor, dass das Wasser für den Gebrauch durch den Menschen frei sein muss von Krankheitserregern.

Zur Legionellen-Prophylaxe kommen weitere Paragraphen hinzu, etwa in Hinsicht auf die Konzentration möglicher Erreger im Wasser und auf den Bestand mikrobiologischer Lebewesen.
Hier werden auch Bedingungen festgehalten für Firmen, die Wasser gewinnen, aufbereiten und weiter verkaufen. Als Krankheitserreger gelten hier Viren, Bakterien, Pilze sowie Parasiten. Dabei gibt es eine Liste meldepflichtiger Krankheitserreger. Darunter fallen neben Hepatitis-Viren und Salmonellen auch die Legionellen-Bakterien. Paragraph 7 regelt die Grenzwerte für die entsprechenden Krankheitserreger.

Dabei gelten Algen, Insekten und Pilze in Europa als nicht wirklich gefährlich. Sie existieren zwar in Wasser und Leitungen, haben jedoch keine schädlichen Folgen bei Menschen. Wesentlich gravierender sind die Folgen von verschmutztem Wasser in Ländern der Dritten Welt. Dort kommt es durch vergiftetes Wasser immer wieder zu Epidemien. In Europa führen dagegen Bakterien und Viren immer wieder zu Erkrankungen beim Menschen. Auch hier muss deshalb auf sanitärtechnische Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene geachtet werden.

Neben den Vorschriften sollte man sich auch über mögliche Maßnahmen desLegionellenschutzes informieren. Erfahren Sie hier einige Methoden derDesinfektion.

Desinfektion durch Chemikalien


Eine chemische Desinfektion kann mit verschiedenen Stoffen geschehen. Prinzipiell kommt es auf die Zahl derLegionellen im Wasser an sowie auf de Einwirkzeit der chemischen Mittel. Verschiedene Chemikalien kommen hierzu in Frage. Damit dadurch nicht die Gesundheit geschädigt wird, wird die Maßnahme von der Trinkwasserverordnung geregelt.

In Frage kommen Chlor, Ozon, Silber und andere. Sie müssen 5 bis 60 Minuten einwirken, um die Legionellen und andere Bakterien abzutöten. Die Verwendung von Chlor etwa ist umstritten, da hohe Mengen notwendig sind und der Effekt nur gering. Ozon hingegen gilt als teure Substanz. Besser geeignet ist möglicherweise die physikalische Desinfektion durch Erhitzen, UV-Bestrahlung oder Behandlung mit Ultraschall.

Desinfektion durch heißes Wasser


Diese Methoden können einzeln oder in Kombination angewandt werden. Über diese Methoden sollte man sich bei Bedarf genau informieren, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Die thermischeDesinfektion, also das Erhitzen von Wasser und Wassersystemen, gilt als sicherer Weg. In manchen Systemen stößt diese Methode dennoch an ihre Grenze. Theoretisch sterben Legionellen spätestens bei 70 Grad Celsius, schon nach wenigen Sekunden. Das dauerhafte Erhitzen verbraucht jedoch viel Energie und verursacht auch dadurch Kosten. Daher werden 60 Grad als dauerhafte Temperatur empfohlen. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss: Das Wasser ist heiß genug, um Legionellen abzutöten, dennoch weniger Energie-intensiv als das Erhitzen auf 70 Grad Celsius.

Höhere Temperaturen können zudem das Material des Wasser-Systems angreifen, also Rohre und Leitungen, Dichtungen oder anderes. Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen sich Menschen über Legionellen infiziert hätten, sofern das Wasser im System auf 60 Grad erhitzt worden war. Entsprechend wird diese Temperatur heute allgemein empfohlen, um sich vor Keimen im Wasser zu schützen.

Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die 60 Grad im gesamten Wassersystem eingehalten werden können. In der Praxis ist dies jedoch selten der Fall, da es schwer umzusetzen wäre. Eine alternative Empfehlung ist daher das regelmäßige und kürzer dauernde Erhitzen auf 70 Grad mit Hilfe einer Pumpe. Dies sollte alle ein bis zwei Wochen geschehen und soll wirkungsvoll vor Legionellen im Wasserschützen.
Ob das Wasser zu Hause in hohem Maße mit Legionellen befallen ist, kann mit Hilfe eines Schnell-Tests herausgefunden werden. Die Wasser-Analyse bringt Sicherheit, ob und wie viele Legionellen im Wasser zu finden sind.




Gefahrenstelle Klimaanlage – Belüftungsanlage

Die Klimaanlage oder andere Belüftungsanlagen stellen eine Gefahrstelle dar, dass sich Legionellen in der Luft verteilen können. Dazu reichen kleinste Wassertröpfchen aus, die durch die Klimaanlage verteilt werden. Falls diese Wasserpartikel, die das Bakterium tragen, von der Belüftungsanlage zerstäubt, in unsere Atemwege gelangen, kann dadurch eine Infektion ausgelöst werden. Eine Legionellen Pneumonie (Lungenentzündung in Folge der Legionellose) kann die Folge sein. Eine besonders schwere Form der Legionellose ist die Legionärskrankheit

Belüftungsanlagen

Gefahr durch die Lunge - Legionellen

Am größten ist die Gefahr, sich über Legionellen an der so genannten Legionellose zu infizieren dann, wenn warmes Wasser länger steht und anschließend zerstäubt wird. Dies gilt für Boiler, Warmwasserspeicher oder Warmwasserleitungen. Auch Kimaanlagen können ein Verbreitungsweg sein, ebenso können Legionellen über Belüftungsanlagen verbreitet werden. Gelangen die Bakterien in kleinsten Tröpfchen über eine solche Anlage in die Luft, so besteht die Gefahr, sie einzuatmen. Geraten Legionellen in die Lunge, so kann man sich auf diese Weise möglicherweise zu infizieren. Eine solcheLegionellen-Ansteckung droht jedoch nur jenen Menschen, deren Abwehrsystem bereits aus verschiedenen Gründen geschwächt ist, gesunde Menschen sind in der Regel nicht gefährdet. Dennoch besteht prinzipiell immer die Möglichkeit, krank durch Legionellen zu werden. 
 

Infiziert man sich über diese Bakterien mit Legionellose, so ist das Krankheitsbild oft folgendes: Fieber, das in Schüben auf 39 bis 40 Grad Celsius ansteigen kann, auch Schüttelfrost. Es können Symptome wie Erbrechen und Gliederschmerzen folgen, Nierenversagen wird teilweise beobachtet. Ebenso kann eine allgemeine Übelkeit ihre Ursache in der Legionärskrankheit haben. Die Legionellen-Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit, dauert in der Regel zwei bis zehn Tage.

Auch die Ursachen für Lungenentzündungen können in dieser Erkrankung gefunden werden. Im schlimmsten Fall führen Legionellen zu Pneumonie. Dabei kann es zu Atemnot kommen, Rasselgeräuschen beim Atmen sowie Flüssigkeitsansammlungen zwischen Lunge und dem Brustkorb. Wie bei einer Lungenentzündung üblich, verschlechtert sich die Verfassung der Patienten meist innerhalb der ersten vier bis sechs Tage. Schnell sollte ein Arzt aufgesucht werden. Das so genannte Pontiac-Fieber ist die seltenere und oft milder verlaufende Variante der Legionellose und tritt ohne Lungenentzündung auf.
 

Gefahrenstelle Rasensprenger

Eine mögliche Gefahrstelle stellt die Rasensprenger-Anlage dar. Dort wo warmes Wasser in der Luft verteilt wird, sodass wir die feinen Tröpfchen einatmen, können auch Legionellen im Wasser sein, die dann ebenfalls in unsere Atemwege gelangen können. So kann die Gefahr bestehen, dass eine Lungenentzündung (Legionellen Pneumonie) entsteht, die bis zur Legionärskrankheit führen kann. Überall dort, wo Wasser fein in der Luft zerstäubt wird, besteht die Gefahr einer Infektion durchLegionellen. Viele weitere Faktoren, wie die Stärke des Immunsystems oder Vorerkrankungen sowie die Bedingungen, wie das Warmwasser gelagert wird (Herkunft und Weg) sind Faktoren, die eine wichtige Rolle bei einer möglichenLegionellen-Infektion spielen.

Infektionswege

Infektionsquellen bei Legionellen

In Deutschland infizieren sich nach wie vor die meisten Menschen in Krankenhäusern mit der Legionellose. Daher wird hier vermehrt gegen Bakterien und Keime vorgegangen und auf Legionellenbekämpfung geachtet. Dennoch kommt es, ebenso wie in Alten- und Pflegeheimen, immer wieder zu einer Legionellen-InfektionInfektionsquelle können mit Legionellenbefallenes Trinkwasser oder auch Bakterien in Beatmungsschläuchen sein.
 
Kommt es zu einer Infektion in Krankenhäusern, so muss schnellstmöglich die Infektionsquelle gefunden werden, um weitere Infektionen zu verhindern.
Problematisch ist an dieser Stelle, dass Patienten eines Krankenhauses meist ein ohnehin geschwächtes Immunsystem haben und dadurch allgemein anfälliger sind. Eine Legionellen-Übertragung über erkrankte Menschen ist jedoch nicht zu befürchten, da es sich bei Legionellen nicht um einen Virus handelt, sondern um Bakterien. Für gesunde Menschen stellen Legionellen und andere Keime ohnehin keine wirkliche Gefahr da, da das Immunsystem den Körper vor Infektionen schützen kann.

Symptome

Im schlimmsten Fall kann es bei einer Legionellose zu Lungenentzündungen kommen. Dabei kann Atemnot die Folge sein oder Rasselgeräusche beim Atmen sowie Flüssigkeitsansammlungen zwischen Lunge und Brustkorb. Wie bei einer Lungenentzündung üblich, verschlechtert sich die Verfassung der Patienten innerhalb der ersten vier bis sechs Tage. Nach der ersten Woche erholen sie die meisten Patienten langsam.
Die Rekonvaleszenzphase nach einer Legionärskrankheit kann insgesamt oft viele Monate dauern. Gelegentlich kommt es zu einer Lungenentzündung, die nicht allein durch Legionellen im Warmwasser stammen können, sondern gleichzeitig durch andere Bakterien hervorgerufen wird.

Da sich besonders in stehendem Warmwasser Legionellen und andere Bakterien vermehren können, besteht eine Infektionsgefahr in Whirlpools sowie über Boiler, Warmwasserspeicher und Warmwasserleitungen. Finden sich etwa im Whirlpool Bakterien, so können diese eingeatmet oder geschluckt werden und gegebenenfalls eine Erkrankung an Legionellose zur Folge haben – sofern das Immunsystem aus anderen Gründen bereits geschwächt ist.
Abtöten kann man die Keime bereits ab einer Temperatur von 50 Grad Celsius, sofern das Wasser über mehrere Stunden geheizt wird. Bei 60 Grad sterben die Bakterien schon nach zwei Minuten. So ist das Erhitzen von Wasser, auch kurzfristig, ein wirksamer Schutz vor Legionellen.
 

WhirlpoolLegionellen sind abhängig von der Wassertemperatur. Ist diese zu hoch, sterben Legionellen ab. Liegt die Temperatur aber in einem Bereich, der für Legionellen optimale Lebensbedingungen bietet, vermehren diese sich immens. Der Whirlpool kann somit stark belastet sein.

Gefahr im Whirlpool – hier klicken!
 

WarmwasseranlagenDa Legionellen Wasserbakterien sind, sollte man besonders bei technischen Anlagen, die im Wasserbereich eingesetzt werden, auf die Gefahr achten. Durch richtiges Verhalten lässt sich das Risiko minimieren, dass Legionellen die Gesundheit beeinträchtigen können.

Warmwasser und die Legionellose-Gefahr – hier klicken!
 

BelüftungsanlagenHäufig tragen Klimaanlagen die Schuld an einer Infektion durch Legionellen. Informieren Sie sich, warum gerade Belüftungsanlagen für eine Legionellen-Ansteckung verantwortlich sind.

Wasserbakterien durch die Luft – hier klicken!
 

KrankenhäuserDie Deutschland tragen die meisten Infektionen an Legionellose Ihre Ursache in Krankenhäusern. Für öffentliche Gebäude bestehen Vorschriften, die Legionellen eindämmen sollen. Bestimmte Maßnahmen können die Infektionsgefahr vermindern.

Infektionsherd Krankenhaus und Schutz – hier klicken!
 

Senioren-ResidenzImmunschwache Personen, Schwangere und Kleinkinder müssen besonders vorsichtig sein, wenn mögliche Krankheiten in der Umgebung lauern. Auch ältere Menschen sind anfälliger für Krankheiten und Infektionen.

Senioren und Legionellen-Symptome- hier klicken!
 

Gefahrenstelle Dusche

Das Duschwasser entspricht in der Regel einer guten Wasserqualität. Im Normalfall ist es zum Verzehr geeignet. Legionellen können im Grundwasser vorkommen, dort sind die Bakterien aber nur in einer geringen und somit unschädlichen Konzentration vorhanden. Die Temperatur im Grundwasser ist für die Vermehrung der Legionellennicht geeignet. Es kann also durchaus vorkommen, dass sich Legionellen auch imTrinkwasser befinden. Sind diese nur in einer geringen Anzahl vorhanden, gibt es im Normalfall auch keine gesundheitlichen Bedenken. Legionellen können durchaus ohne Probleme getrunken oder gegessen werden – Gefahr besteht dann durchLegionellen, wenn diese eingeatmet werden (beim Essen und Trinken kann dies ebenfalls passieren, wenn man sich verschluckt). Befindet sich eine bedenkliche Anzahl von Legionellen im Trinkwasser, kann das Duschen eine Gefahr darstellen, da man dort Wassertröpfchen einatmen kann.

Grenzwerte und ab wann Sie handeln sollten - Hier klicken!

Gefahrenstelle Whirlpool

Der Whirlpool kann eine Gefahr darstellen, wenn sich Legionellen im Warmwasserungehindert vermehren können. Stehendes und warmes Wasser bietet dem Bakterium eine Grundlage, in der es überleben und sich fortpflanzen kann. Ein einfacher Legionellenschutz wäre geboten, wenn man die Temperatur auf über 60° Grad über ein bestimmten Zeitraum erhöht. Bei dieser Temperatur können die Bakterien sich nicht mehr optimal vermehren und man die Legionellen abtöten. Besitzt man selbst whirlpool-ähnliche Einrichtungen kann man einen Nachweis von Legionellen durchführen, dazu können Sie ganz einfach einen Legionellentestbestellen.

Erfahren Sie mehr über die Gefahrstelle Whirlpool – Hier klicken!

Whirlpool

Legionellen im Whirlpool

Da sich besonders in stehendem, warmem WasserLegionellen und andere Bakterien vermehren, besteht Infektionsgefahr in Hinblick auf Legionellose nicht nur über Boiler, Warmwasserspeicher und Warmwasserleitungen, sondern auch besonders überWhirlpools. Finden sich im Whirlpool Bakterien, so können sie über kleine Tröpfchen in der Luft eingeatmet oder geschluckt werden und gegebenenfalls eine Erkrankung an Legionellose zur Folge haben. Denn Legionellen fühlen sich im Warmwasser sehr wohl und vermehren sich schnell.
Im Whirlpool sollte also besonders auf die mögliche Gefahr geachtet werden, die durch Legionellen und andere Bakterien ausgehen kann. Denn bei alten oder kranken Menschen, bei denen das Immunsystem ohnehin geschwächt ist, kann es zu einer Legionellen-Infektion kommen, also zur Legionellose, auchLegionärskrankheit genannt. 
 

Daher sollte auch zu Hause auf einen Schutz vor Legionellen geachtet werden durch sanitärtechnische Maßnahmen. Denn Abtöten kann man Bakterien im Wasser schon bei einer Temperatur von 50 Grad, sofern das Wasser über eine längere Zeit erhitzt wird. Dies wirkt wie eine thermische Desinfektion. Bei 60 Grad sterben die Bakterien schon nach zwei Minuten ab. So ist das Erhitzen von Wasser ein wirksamer und einfacher Schutz vor Legionellen, ebenso wir vor anderen Keimen und Bakterien.

Eine weitere Möglichkeit zum Schutz kann die permanente Desinfektion des Wassersystems mit dafür zugelassenen Chemikalien darstellen. Dabei sollte auf zulässige Grenzwerte geachtet werden.
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten, wie sie durch Bakterien wie die Legionellen hervorgerufen werden, gibt es Regeln, Gesetze und diverse Empfehlungen, die eine übermäßige Ausbreitung der Bakterien verhindern sollen. So fordert eines von vielen Arbeitsblättern für Neuanlagen von zentralen Trinkwarmwasserbereitern neben verbesserter Konstruktion eine Betriebstemperatur von 60 Grad und regelt die Temperatur für das anschließende Verteilungssystem.
 

Freitag, 20. Dezember 2013

Legionella-Inactivation with Chlorine Dioxide





Legionella-Inactivation with Chlorine Dioxide






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Write me!     dr.storch@googlemail.com


Samstag, 7. Dezember 2013

Legionellen-Werte bleiben ein Rätsel


Kommentar:
Neben der noch nicht geklärten Messmethodik gibt es nach meinen Beobachtungen eine weitere Erscheinung. Die Legionellen "verstecken" sich offenbar in vorhandenen organischen Stoffen. Bilden sie mehr oder weniger starke Resistenzen gegenüber den  einwirkenden Stoffen aus, die zur Keimreduzierung verwendet werden?  Welche Möglichkeiten  eröffnet einwirkendes Chlordioxid?
Dr.-Ing. Wolfgang Storch



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http://www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/legionellen-werte-bleiben-ein-raetsel-aimp-id8745942.html

Legionellen-Werte bleiben ein Rätsel
07.12.2013 | 00:18 Uhr

Warstein. Die Ursachenforschung und Bekämpfung der Legionellen-Belastung in Warstein gestalten sich offenbar schwieriger als angenommen. Noch immer laufen die Reinigungsmaßnahmen in den Vorklärbecken der Brauerei und der kommunalen Kläranlage. Amtliche Probenergebnisse des Universitätsklinikum Bonn von Anfang November, die unserer Zeitung vorliegen, zeigen überraschende Werte

Legionellen-Werte bleiben ein Rätsel | WAZ.de - 

Nach den Probenergebnissen, die das Universitätsklinikum im Auftrag des Kreises Soest genommen hat, wurde am 6. November im Abwasserbecken 9 der Brauerei eine Legionellen-Belastung von 12,4 Millionen KBE (Kolonie bildenden Einheiten) pro 100 Milliliter Abwasser gemessen. Die letzten der Öffentlichkeit bekannten Werte vom 6. September, die Professor Exner für das Universitätsklinikum im Abwasserbereich der Brauerei genommen hatte, wiesen eine Belastung von 2,5 Millionen KBE/100ml Abwasser aus.

Dem gegenüber standen die Werte, die das von der Brauerei beauftragte Hygieneinstitut Gelsenkirchen am 4. September genommen hatte: Sie betrugen „nur“ 70 000 KBE. Wie diese Abweichungen zustande kamen, konnte bis heute offenbar nicht geklärt werden.

Auch für die jetzt so hohen Werte und mögliche Abweichungen hat die Brauerei aktuell keine Erklärung. „Es gibt keine abschließenden Erkenntnisse darüber, wie die Belastung der Vorkläranlage zustande kam“, so die Pressestelle in einer Stellungnahme zu den amtlichen Probenergebnissen, „wir gehen aber weiterhin davon aus, dass die Brauerei nicht Verursacher des Problems war, sondern einer der zahlreichen Betroffenen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus, bevor die endgültigen Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, nicht zu der Thematik äußern möchten.“

Weichen die aktuellen Ergebnisse des Hygieneinstituts Gelsenkirchen wieder von den amtlichen Proben ab? Oder weisen auch diese Ergebnisse Werte auf, die sich nicht erklären lassen? Denn eigentlich müsste angesichts der zahlreichen Maßnahmen, die die Brauerei in enger Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Instituten und den zuständigen Behörden ergriffen hat, die Legionellenbelastung sinken. „Wir können versichern, dass das Management unseres Unternehmens alles daran setzt, [...] die Ursachen der Thematik zu finden und damit zur Aufklärung entscheidend beizutragen“, so die Brauerei.

In der Kläranlage der Brauerei erfolgt nach Auskunft des Landesumweltministeriums die Behandlung der mit Legionellen belasteten Becken teilweise über eine UV-Anlage, teilweise zusätzlich über eine Membrananlage. Durch diese Maßnahmen dürften sich die Legionellen theoretisch nicht mehr vermehren können – wie kommt jedoch dieser hohe Wert in den amtlichen Ergebnissen zustande? Es könnte an den Testverfahren liegen, die teilweise wegen der hohen Begleitkontamination mit Verdünnungen durchgeführt werden. Doch weder Brauerei noch Experten haben derzeit eine Erklärung für das, was in den Becken möglicherweise passiert ist.

Anna Gemünd

Legionellen-Werte bleiben ein Rätsel | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
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http://www.derwesten.de/staedte/warstein/neue-legionellen-werte-aus-klaerbecken-in-warstein-geben-raetsel-auf-id8743937.html
Neue Legionellen-Werte aus Klärbecken in Warstein geben Rätsel auf

Neue Legionellen-Werte aus Klärbecken in Warstein rätselhaft | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/warstein/neue-legionellen-werte-aus-klaerbecken-in-warstein-geben-raetsel-auf-id8743937.html#plx349200090
Neue Legionellen-Werte aus Klärbecken in Warstein geben Rätsel auf

"Das behandelte Abwasser wird der Kläranlage des Ruhrverbandes zugeführt. Durch die ergriffenen Maßnahmen und angesichts der aktuellen Witterung dürften sich die Legionellen theoretisch nicht mehr vermehren können – wie kommt jedoch dieser hohe Wert in den amtlichen Ergebnissen zustande? Es könnte an den Testverfahren liegen, die teilweise wegen der hohen Begleitkontamination mit Verdünnungen durchgeführt werden. Doch weder Brauerei noch Experten haben derzeit eine Erklärung für das, was in den Becken möglicherweise passiert ist."
Anna Gemünd

Neue Legionellen-Werte aus Klärbecken in Warstein rätselhaft | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/warstein/neue-legionellen-werte-aus-klaerbecken-in-warstein-geben-raetsel-auf-id8743937.html#plx854462521

Freitag, 29. November 2013

Legionellen-Test für Warmwasseranlagen

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/legionellen-test-fuer-warmwasseranlagen-aid-1.3852431

 | 00.00 Uhr
Düsseldorf 
Legionellen-Test für Warmwasseranlagen
Düsseldorf. Bis Ende des Jahres müssen Hauseigentümer nachweisen, ob das warme Wasser einwandfrei ist.
Erkrankungen durch Legionellen, die sich unter günstigen Voraussetzungen im warmen Wasser ausbreiten, sollen vermieden werden. Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass Hauseigentümer von Gewerbebauten oder Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen das Warmwasser auf die gefährlichen Bakterien testen. Werden die Grenzwerte überschritten, müssen sie das Gesundheitsamt informieren. Das schreibt dann eine Sanierung vor. "Bisher haben etwa 200 Eigentümer von Gebäuden und Wohnanlagen solche Überschreitungen gemeldet", sagt Elke Volkmann, zuständige Abteilungsleiterin beim Gesundheitsamt.
Einen Überblick über das Gesamtausmaß der Problemfälle habe das Gesundheitsamt nicht, weil es keine Angaben über Zahl der Warmwasseranlagen gebe und weil nicht kontrolliert werde, ob Eigentümer die Anlagen untersuchen lassen. "Erkrankt aber ein Düsseldorfer an Legionellen und kann dann ein Eigentümer eine Untersuchung nicht nachweisen, hat das harte Folgen für den Eigentümer", sagt Volkmann und appelliert an die Eigentümer, die Vorschrift zu erfüllen.
Auf der sicheren Seite sind die Hauseigentümer, wenn im Warmwasserspeicher eine Temperatur von 60 Grad herrscht und an der Dusche oder am Wasserhahn von 55 Grad. "Dann sterben die Legionellen ab", erklärt Volkmann. Kontrolliert werde dann, wenn die Leitung zwischen Behälter und Zapfstelle drei Liter Wasser fasst, meist ist das eine Länge von etwa zehn Metern. Werden bei der Analyse Legionellen entdeckt, "muss meist thermisch desinfiziert werden", erklärt Volkmann. Das bedeute, dass das Wasser auf mindestens 70 Grad erhitzt wird und längere Zeit durch die Leitungen fließen müsse. Sinnvoll könne es auch sein, tote oder ungenutzte Leitungen stillzulegen, "weil sich Legionellen nur im stehenden Wasser ausbreiten".
Die vorgeschriebene hohe Wassertemperatur kann Mehrkosten verursachen, "weil das Aufheizen viel Energie frisst", weiß Marc-André Müller von den Stadtwerken aus Erfahrungen. Das ausreichende Isolieren von Leitungen oder moderne, gut gedämmte Warmwasseranlagen könnten Kosten sparen helfen. "So werden auch die Nebenkosten niedrig gehalten", sagt Energieberater Friedhelm Lentzen von der Verbraucherberatung. Die Kosten senken helfen könnten auch Solaranlagen. Für die einzelnen Anlagen müssten maßgeschneiderte Lösungen zum Energiesparen entwickelt werden. Infos gibt die Verbraucherzentrale, auch bei Beratung am Dienstag, 3. Dezember, ab 16 Uhr. Anmeldung unter Telefon 71064940.



Sonntag, 24. November 2013

DVGW zu Legionellen im Trinkwasser

http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/
Logo des DVGW

Auf dieser Seite finden Sie Informationen des DVGW und des Umweltbundesamtes zu Legionellen, zumDVGW-Arbeitsblatt W 551, zur Probenahme für die Untersuchung auf Legionellen sowie eine FAQ-Listezum Thema Legionellen am Ende der Seite. Die entsprechende Zweite Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (nicht amtlicher Volltext) ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse nach TrinkwV 2001

Das Umweltbundesamt hat eine Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung erarbeitet und am 17. Dezember 2012 veröffentlicht. In dieser werden auch Hinweise auf Maßnahmen bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes gegeben, zu denen u.a. auch die weitergehenden Untersuchungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 gehören.

Hinweise und Empfehlungen zur Probenahme

Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Legionellenuntersuchung

Das Umweltbundesamt hat eine neue Empfehlung zur systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung herausgegeben. Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2000. Die Untersuchung von Badebeckenwasser ist nicht mehr Gegenstand dieser Empfehlung, sondern ist in der in Kürze erscheinenden überarbeiteten DIN 19643 beschrieben.

DVGW-Information Wasser Nr. 74

In der DVGW-Information Wasser Nr. 74 „Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen“ sind die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend dargestellt. Sie beschreibt die Hintergründe der Probennahme zur Untersuchung einer lokalen Kontamination und der Untersuchung einer systemischen Kontamination.
Wasser-Information Nr. 74 - 2012-01 | Bestellen

TWIN zur Legionellenprobennahme

In Ergänzung zur DVGW-Information Wasser Nr. 74 gibt die TWIN Nr. 06 „Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen)“ detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst.
 Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen) (PDF, 117 KB)
DVGW energie | wasser-praxis, Nr. 01/2012

DVGW-Arbeitsblatt W 551

Titelblatt W 551
Im April 2004 ist das DVGW-Arbeitsblatt W 551 "Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen" neu erschienen. Die alten DVGW-Arbeitsblätter W 551 (1993) und W 552 (1996) wurden zu diesem neuen W 551 zusammengefasst.
Im Arbeitsblatt gibt es einige Neuerungen, so wurden Hinweise zur Fernwärmeversorgung aufgenommen. Verschärft wurden die Anforderungen an die Temperaturen im Warmwassersystem

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen

Die Zweite Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (nicht amtlicher Volltext) ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. Sie bringt erneut ein Reihe von Änderungen in den Pflichten für Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) von Trinkwasser-Installationen (UsI bzw. Betreiber).
Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen und Antworten sollen als Orientierung für Betreiber und betroffene Verbraucher dienen. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses finden Sie nach der Angabe Ihrer Postleitzahl in einer Datenbankdes Robert-Koch-Instituts.
Hinweis: Hier werden nur die die Legionellen betreffenden Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung beschrieben. Neben diesen Pflichten können sich auch Pflichten aus anderen Rechtsbereichen ergeben wie z.B.:
  • aus Hygienebestimmungen in Risikobereichen (z.B. Krankenhaushygieneverordnung)
  • aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823)
  • aus der Verkehrssicherungspflicht für Mitarbeiter auch nach der Arbeitsstättenverordnung
  • aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber
  • etc.

Fallen Trinkwasser-Installationen in Gebäuden unter die in der Trinkwasserverordnung genannten Wasserversorgungsanlagen?

Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, d.h. Anlagen der ständigen Wasserverteilung, sind Wasserversorgungsanlagen nach Trinkwasserverordnung (§ 3 Nr. 2 Buchstabe e). Aus der Trinkwasserverordnung ergeben sich Pflichten für Trinkwasser-Installationsbetreiber (d.h. für Unternehmer oder sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen nach §3 Nr. 2 Buchstabe e).
Bei den Pflichten wird unterschieden, ob das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Was heißt öffentliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Unter öffentlicher Tätigkeit versteht die Trinkwasserverordnung die Abgabe an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. Kindergärten, Schulen, Justizvollzugsanstalten).

Unter gewerblicher Tätigkeit versteht die Trinkwasserverordnung, wenn das gezielte Zurverfügungstellen von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit geschieht.

Gibt es Anzeigepflichten bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden gegenüber dem Gesundheitsamt?

In der Zweiten Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung ist die Anzeige des Bestandes an Großanlagen weggefallen.
Weiterhin sind jedoch folgende Anzeigepflichten zu Trinkwasser-Installationen zu beachten:

a.) Allgemeine Anzeigepflichten:
  • wenn aus den Trinkwasser-Installationen in Gebäuden (Anlagen der ständigen Wasserverteilung) Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, sind folgende Anzeigepflichten zu beachten:
    1. die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus;
    2. die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie die Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen;
    3. die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus;
    4. der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus;

b.) wenn Nichttrinkwasseranlagen wie z.B. Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablauf-wasseranlagen im Gebäude neben der Trinkwasser-Installation vorhanden sind:
  • unverzügliche Anzeige von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität (z.B. Dachablaufwasseranlagen) hat, und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 installiert sind, an das Gesundheitsamt.

Was ist eine Großanlage?

Die geänderte Trinkwasserverordnung hat nun direkt im Verordnungstext definiert, was eine Großanlage ist (§ 3 Nummer 12). Diese Definition ist in Analogie zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik:
Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung" ist eine Anlage mit
a.) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwasser­erwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b.) einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Wer fällt unter die Untersuchungspflichten auf Legionellen (Betreiberuntersuchungen)?

Bei den Untersuchungen (Betreiberuntersuchungen) wird die Trinkwasser-Installation systemisch untersucht. Was bedeutet das?

Bei der Untersuchung auf das Vorkommen von Legionellen in Trinkwasser-Installationen im Sinn der Trinkwasserverordnung geht es ausschließlich um die Feststellung, ob die Trinkwasser-Installation in ihren zentralen Teilen mit Legionellen belastet ist. Dabei werden insbesondere Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher sowie die Rohrleitungen, in denen Trinkwasser zirkuliert, beprobt. Technische Details, wie eine Übersicht über technisch sinnvolle Probennahmestellen, sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben (zu beziehen unter http://www.dvgw.de/angebote-leistungen/regelwerk/ ).

Weitere Informationen dazu geben die TWIN Nr. 06 des DVGW und die Empfehlung des UBA zu Legionellen vom 23. August 2012.

Die systemische Untersuchung nach TrinkwV beschränkt sich auf solche Anlagen (Großanlagen), bei denen eine Infektion mit Legionellen aufgrund der Nutzungsart und der technischen Voraussetzungen wahrscheinlicher als in anderen Anlagen ist. Hierzu gehören Anlagen mit Duschen oder anderen Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser, bei denen eine Infektion über das Einatmen von Tröpfchen erfolgen kann.

Wer darf die Betreiberuntersuchungen auf Legionellen im Rahmen der Trinkwasserverordnung durchführen?

Wer ist zur Meldung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt verpflichtet?

Was muss getan werden, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten Bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes ist der UsI/Betreiber verpflichtet, unverzüglich dem Gesundheitsamt Meldung zu machen. (Dies gilt auch für andere Untersuchungen und Anforderungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung).

Außerdem hat er unverzüglich
  1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen
  2. diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen
  3. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  4. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
Bei der Durchführung von Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 hat der UsI/Betreiber die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu beachten.

Informations- und Anzeigepflichten
Über die ergriffenen Maßnahmen hat der UsI/Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten.
Die betroffenen Verbraucher sind durch den UsI/Betreiber unverzüglich über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.

Aufzeichnungspflichten
Die Maßnahmen (Punkte 1 bis 3) sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen sind vom UsI/Betreiber nach dem Abschluss der erforderlichen Maßnahmen nach Punkt 3 zehn Jahre lang verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung vorzulegen.

Die oben aufgeführten Pflichten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt immer der Verordnungstext.

Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses können Sie über folgenden Link im Internet ermitteln: http://www.gesundheitsamt.de/alle/behoerde/ga/d/index_m.htmist?