What is TwinOxide?

Samstag, 21. Januar 2017

Legionellenprüfung: der zweite Zyklus steht an

http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Legionellenpruefung_der_zweite_Zyklus_steht_an_2659651.html




Legionellenprüfung: der zweite Zyklus steht an

Bis Ende 2016 muss das Trinkwasser in einem Großteil der Mehrfamilienhäuser zum zweiten Mal auf Legionellen untersucht werden. Der Beitrag gibt Informationen und Tipps für die Wohnungswirtschaft.

Vor rund fünf Jahren war die Wohnungswirtschaft erstmals mit dem Thema Legionellenprüfung konfrontiert. Am 1. November 2011 trat eine novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Sie verpflichtete „Betreiber von Großanlangen zur Trinkwasserversorgung“, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vom 13. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber alle Rahmenbedingungen der Legionellenprüfung geklärt: Die Erstbeprobung zentraler Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die Untersuchung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Vermieter und Verwalter, deren Anlagen 2012 und 2013 überprüft wurden, sind also spätestens zum 31. Dezember 2016 erneut in der Pflicht. Minol Messtechnik bietet die Legionellenprüfung zusammen mit Partnerlaboren an. Der Dienstleister hat die Erfahrungen aus dem ersten Prüfzyklus ausgewertet und gibt Empfehlungen für die anstehenden Legionellenprüfungen.

Drei-Jahres-Frist genau einhalten

Wichtig für Eigentümer und Verwalter ist die genaue Einhaltung der Drei-Jahres-Frist. Nach § 14 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung dürfen die Zeitabstände zwischen den Prüfungen „nicht mehr als drei Jahre betragen“. Eine Liegenschaft, die zuletzt am 14. September 2013 beprobt wurde, muss also bis spätestens 14. September 2016 erneut untersucht werden – und nicht erst im Dezember 2016.
Die größte Herausforderung bei der Legionellenprüfung in Wohngebäuden ist die Terminierung: Der Dienstleister muss zeitgleich Zugang zum Warmwasserspeicher und allen Wohnungen bekommen, die laut Trinkwasserverordnung zu beproben sind. Durchschnittlich sind es fünf Proben pro Liegenschaft. Sind einzelne Mieter nicht anwesend und keine Proben von alternativen Wohnungen am gleichen Steigstrang möglich, muss gegebenenfalls die gesamte Probereihe verschoben werden – die Proben müssen nämlich alle vom gleichen Tag stammen. Für einen reibungslosen Ablauf ist es deshalb wichtig, dass Eigentümer beziehungsweise Verwalter dem Dienstleister aktuelle Nutzerdaten zur Verfügung stellen. Nur so kann dieser rechtzeitig alle betroffenen Haushalte anschreiben und seinen Besuch ankündigen.
„Wir rechnen damit, dass die Beprobung der Liegenschaften beim zweiten Prüfzyklus deutlich einfacher verläuft. Beim ersten Mal mussten die für eine Beprobung notwendigen Entnahmestellen noch eingerichtet werden, was zu einem Handwerkerstau führte. Mittlerweile sind so gut wie alle Liegenschaften mit Entnahmestellen am Warmwasserspeicher ausgestattet, und auch für die Hausbewohner ist das Thema nicht mehr neu“, sagt Matthias Bär, Produktmanager für die Immobilienwirtschaft bei Minol.

Legionellenprüfung ernst nehmen

Mehrere Gründe sprechen dafür, dass Wohnungsunternehmen und Verwalter die Legionellenprüfung nicht vernachlässigen dürfen.
– Gesundheitliche Gründe: In Deutschland treten jährlich zwischen 20.000 und 30.000 Legionellosen auf, die zu einer behandlungsbedürftigen Lungenentzündung füh­­­­­ren. Ca. 7% davon verlaufen tödlich (Quelle: Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn). Dass das Trinkwasser in Wohngebäuden dabei durchaus eine Rolle spielt, zeigt die statistische Auswertung aller Legionellenprüfungen von Minol: Immerhin 14,8% der Proben, also etwa jede siebte, überschreiten den technischen Maßnahmenwert von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Die meisten belasteten Proben (8,7%) sind mittel kontaminiert. 4,8% der Proben liegen zwischen 1.001 und 10.000 KBE, sind also hoch kontaminiert. 1,3% weisen einen Wert über 10.000 KBE und damit eine extrem hohe Kontamination auf. „Die Zahlen belegen, dass die Legionellenprüfung für die Gesundheit der Verbraucher wichtig ist, dass eine starke Belastung mit Duschverbot oder sonstigen drastischen Sofortmaßnahmen aber eher selten vorkommt“, erklärt Matthias Bär.
– Juristische Gründe: Sollte es in einem Mehrfamilienhaus zu Legionellen-Erkrankungen oder gar Todesfällen kommen, ist der Eigentümer in einer rechtlich heiklen Situation. Wer zum Beispiel die orientierende Untersuchung oder die Gefährdungsanalyse nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt hat, muss laut Trinkwasserverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die gleichen Konsequenzen drohen bei einer Missachtung der Melde-, Informations- oder Dokumentationspflichten – zum Beispiel müssen die Ergebnisse der Legionellenprüfung mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Auch die Gerichte nehmen den Vermieter in die Verantwortung. Relevant sind vor allem zwei Urteile: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2015 entschieden, dass Vermieter bei einer Legionelleninfektion haftbar gemacht werden können (BGH, Urteil v. 6.5.2015, VIII ZR 161/14). Das Amtsgericht Dresden entschied Ende 2013, dass eine hohe Legionellenkonzentration eine Mietminderung von 25% rechtfertigt (AG Dresden, Urteil v. 11.11.2013, 148 C 5353/13).

Risikofaktoren beachten

Bestimmte Rahmenbedingungen können eine Kontamination mit Legionellen begünstigen. Wohnungsunternehmen und Verwalter sollten ihr Augenmerk vor allem auf die folgenden Risikofaktoren legen und Gegenmaßnahmen treffen:
– Überdimensionierungen von Warmwasserspeichern und/oder Rohrleitungen. Entspricht die Hausinstallation den Vorgaben der DIN 1988 sowie dem DVGW Arbeitsblatt W 551? Durch eine Überdimensionierung stagniert das Wasser und die Organismen vermehren sich deutlich schneller.
– Ungeeignete Materialien bei Rohrleitungen bzw. Anlagen- und Geräteteilen. Verzinkte Rohrleitungen beispielsweise sind im Warmwasserkreislauf in Neubauten verboten. Gibt es bereits Hinweise auf eine Korrosion?
– Stagnierendes Wasser in den Leitungen aufgrund unregelmäßiger oder komplett fehlender Entnahme, etwa bei Ferienwohnungen, ungenutzten Räume, etc.
– Niedrige Temperaturen: Je kühler das Warm- und Kaltwasser, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines Legionellenbefalls. Für den Betrieb von Warmwasseranlagen in Großanlagen (z. B. Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Hotels) ist  eine Temperatur von mindestens 60 °C am Austritt des Warmwasserbereiters (Boiler) gefordert. Bei geringeren Temperaturen werden Mikroorganismen nicht mehr ausreichend abgetötet.
– Verunreinigte Anlagen: Die Trinkwasseranlage sollte regelmäßig gewartet werden, insbesondere Reinigungsarbeiten an Filtern, Wasserspeichern, Armaturen sind durchzuführen.

Sanierung: auf den Einzelfall kommt es an

Bei einer Kontamination müssen laut TrinkwV auf jeden Fall die Mieter und das Gesundheitsamt informiert werden. In der Regel bestimmt dann das Gesundheitsamt die nächsten Schritte (siehe Bild 3). Ja nach Ursache kommen dann betriebs-, verfahrens- und bautechnische Maßnahmen in Frage. „Die Legionellenbekämpfung ist aufgrund der verschiedenen Anlagen und Kontaminationsstärken individuell sehr unterschiedlich und kann zuweilen sehr aufwändig werden. Oft führt erst eine Kombination verschiedener Maßnahmen zum Ziel“, erklärt Matthias Bär. Spezialisierte Dienstleister wie Minol bündeln die dafür nötigen Kompetenzen und unterstützen die Betreiber in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt, Fachplanern und Heizungsbauern während des gesamten Prozesses.
Wichtig für Eigentümer und Verwalter ist die exakte Einhaltung der Termine.
Die Proben müssen alle vom gleichen Tag stammen.

Legionellen­bekämpfung mit Chlordioxid - Bedarfsgerechte Dosierung baut Biofilm ab




Legionellen­bekämpfung mit Chlordioxid - Bedarfsgerechte Dosierung baut Biofilm ab
http://www.ikz.de/nc/ikz-fachplaner/artikel/article/legionellenbekaempfung-mit-chlordioxid-bedarfsge-0008745.html
01.08.2007
Im Zusammenhang mit dem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser von Bestandsanlagen sind Planer, Fachhandwerker und Betreiber gleichermaßen mit Fragen zur wirksamen Bekämpfung konfrontiert. Wie kann ein bereits befallenes System desinfiziert werden? Müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden? Welche technischen Lösungen sind erfolgversprechend. Neben der Thermischen Desinfektion und der UV-Bestrahlung konzentriert sich die Entwicklung auch auf den Einsatz von Chlordioxid als Desinfektionsverfahren gegen Legionellen. Im nachfolgenden Beitrag wird über die Wirkungsweise und Betriebserfahrungen dieses Verfahrens berichtet.
Rainer Schmitz
Im Zusammenhang mit dem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser von Bestandsanlagen sind Planer, Fachhandwerker und Betreiber gleichermaßen mit Fragen zur wirksamen Bekämpfung konfrontiert. Wie kann ein bereits befallenes System desinfiziert werden? Müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden? Welche technischen Lösungen sind erfolgversprechend. Neben der Thermischen Desinfektion und der UV-Bestrahlung konzentriert sich die Entwicklung auch auf den Einsatz von Chlordioxid als Desinfektionsverfahren gegen Legionellen. Im nachfolgenden Beitrag wird über die Wirkungsweise und Betriebserfahrungen dieses Verfahrens berichtet.
Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil der Mikroflora des Wassers und somit ein ständiger Begleiter des Menschen. Wie immer gilt auch hier: Auf die Dosis kommt es an. Gefährlich werden können Legionellen für den Menschen nur dann, wenn sie in hoher Konzentration auftreten und als Aerosol (Wassernebel in Duschen oder Befeuchtung in Klimaanlagen) feinstverteilt eingeatmet werden

Dienstag, 6. Januar 2015

Hygiene in Rückkühlwerken - mit der VDI 2047 auf der sicheren Seite-Eurofins/Ost

http://www.eurofins.de/umwelt/news/hygiene-in-ruckkuhlwerken-mit-der-vdi-2047-auf-der-sicheren-seite.aspx

Hygiene in Rückkühlwerken - mit der VDI 2047 auf der sicheren Seite

KühlturmSpätestens seit dem Tod zweier Menschen und über 150 Erkrankungen bei der bis dato stärksten Legionellenepidemie in Deutschland 2013 in Warstein sind die so genannten Rückkühl- oder Verdunstungskühlwerke in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt. Obwohl es noch keine abschließende Bewertung der Ursache gibt, wird vermutet, dass ein Warsteiner Rückkühlwerk die Verbreitungsquelle der Legionellen darstellte. Man geht davon aus, dass Bakterien aus einer Kläranlage über das Rückkühlwerk in die Luft gelangt sind und so von den Erkrankten eingeatmet wurden.
Rückkühlanlagen sind neben Industriebetrieben auch in großen Klimaanlagen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Hotels im Einsatz. Die Gesamtzahl solcher Anlagen in Deutschland ist nicht bekannt. Das Bundesumweltministerium (BMUB) geht von einer Zahl von einer Million aus. Die Anlagen unterliegen keiner Meldepflicht. Das soll sich mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 "Rückkühlwerk - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)" ändern. Inzwischen hat das BMUB ein Eckpunktepapier für eine Verordnung über Verdunstungskühlanlagen vorgelegt.
Mit der neuen VDI-Richtlinie wird es eine Norm geben, die zukünftig Gutachtern und Gerichte als Grundlage für die Beurteilung von straf- und zivilrechtlichen Sachlagen dienen wird. Die Richtlinie sieht eine viermal jährliche Fremdüberwachung des Kühlwassers vor. Dabei werden die Parameter, Koloniezahl, Legionellen und Pseudomonas aeruginosa erfasst. Eurofins Umwelt hilft Ihnen, die neue Richtlinie in die Praxis umzusetzen. Wir stehen mit einem flächendeckenden Netz an Umweltlaboratorien für diese Untersuchungen bereit. Mit unserem Partner Eurofins ht-analytikgewährleisten wir einen Rundumbetreuung: Bestandsaufnahme, Gefährdungsanalyse, Mängelbeurteilung, Beratung zur Systemoptimierung

Kühl- und Produktionswasser, Untersuchungen

KühlturmIm Januar 2014 hat der VDI den Entwurf für die Richtlinie 2047, Blatt 2, "Sicherstellung des hygienerechtlichen Betriebs von Verdunstungskühlanlagen" (VDI-Kühlturmregeln), veröffentlicht. Inhalt sind bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb sowie für die Planung, das Errichten und das Betreiben von Verdunstungskühlanlagen.
Hintergrund des Entwurfs ist, dass Rückkühlwerke potenzielle Ursache für Erkrankungen durch luftgetragene Keime sein können. Das vermutet man auch bei den Legionellenerkrankungen und sogar -todesfällen, die sich im Jahr 2013 in Warstein ereignet haben. Die Richtlinie soll sowohl für bestehende als auch für neue Verdunstungskühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird, gelten. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage. Zwar ist eine Richtlinie kein Gesetz, sie wird aber zukünftig Gutachtern und Gerichten als Grundlage für die Beurteilung von straf- und zivilrechtlichen Sachlagen dienen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat inzwischen ein Eckpunktepapier für eine Verordnung über Verdunstungskühlanlagen vorgelegt. Bisher gab es keine bundesweiten rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Verdunstungskühlwerken.
Konsequenzen der neuen Regelungenfür Betreiber von Kühlwerken im Bezug auf Bakterienkonzentrationen sind u.a.:
  • technischen Maßnahmewerte von 100 KBE/ 100 ml Legionella spp. und 100 KBE /100 ml Pseudomonas aeruginosa dürfen nicht überschritten werden und es darf zu keiner anormalen Veränderung der Koloniezahl kommen
  • in Naturzugkühltürmen mit einer Leistung von > 200 MW dürfen die technischen Maßnahmewerte von 1000 KBE/ 100 ml Legionella spp. oder 1000 KBE /100 ml Pseudomonas aeruginosa nicht überschritten werden und es darf zu keiner anormalen Veränderung der Koloniezahl kommen
  • Wird dem Betreiber einer Anlage bekannt, dass einer der technischen Maßnahmewerte überschritten wurde oder dass es zu einer anormalen Veränderung der Koloniezahl gekommen ist, soll er unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und erforderlichenfalls die abgestuften Maßnahmen durchführen oder durchführen zu lassen
  • Spätestens vier Wochen nach der Überschreitung der Maßnahmewerte von Legionella ssp. oder Pseudomonas aeruginosa soll der Betreiber einer Anlage erneute Messungen zur Feststellung der Wirksamkeit der Maßnahmen durchführen lassen
  • Wird dem Betreiber einer Anlage bekannt, dass im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen oder im Waschwasser von Nassabscheidern der technische Maßnahmewert für Legionella spp. von 10.000 KBE/ 100 ml erreicht oder überschritten wird, soll er unverzüglich:
    • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen oder durchführen lassen,
    • eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen und
    • zusätzliche Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen, die nach dem Stand der Technik zur Gefahrenabwehr gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich sind.
  • nach Durchführung der Maßnahmen soll der Betreiber einer Anlage spätestens vier Wochen nach der Überschreitung der Maßnahmewerte von Legionella ssp. oder Pseudomonas aeruginosa erneute Messungen durchführen
  • Weitere spezielle Anforderungen gibt es bei Betriebsunterbrechungen bzw. Anlagenstillstand
Neben der Eigenüberwachung ist der Betreiber auch zur Fremdüberwachung verpflichtet:
  • vier Untersuchungen des Kühl-oder Waschwassers pro Kalenderjahr auf die Parameter Koloniezahl, Pseudomonas aeruginosa und Legionella spp
  • eine Untersuchung pro Monat bei Betreibern von Naturzugkühltürmen mit einer Leistung von > 200 MW
  • Analytik nur durch ein akkreditiertes Labor
Zusammen mit ht-analytik bietet Eurofins Umwelt eine ganzheitliche Betreuung und Beratung zur Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflichten an. Neben der akkreditierten Analytik der durch die neue VDI-Richtlinie vorgegeben Parameter bieten wir Ihnen eine komplette Rundumbetreuung: Bestandsaufnahme, Gefährdungsanalyse, Mängelbeurteilung, Beratung zur Systemoptimierung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung in die Praxis und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Produktions- oder Prozesswasser ist Abwasser, das bei verschiedensten Industrieprozessen anfällt. Je nach Verwendungszweck kann es mit mehr oder weniger Schadstoffen belastet sein. Bevor dieses Wasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf gelangt oder über Kreislaufanlagen erneut im Produktionsprozess genutzt werden kann, muss es entsprechend aufbereitet werden. Die chemische Analyse des Produktionswassers ist Voraussetzung für die anlagen- und umweltschonende Wiederverwertung.

Donnerstag, 22. Mai 2014

Legionellen aus dem Scheibenwischer

http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-17577-2014-05-20.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+scinexx+%28scinexx+%7C+Das+Wissensmagazin%29

Legionellen aus dem Scheibenwischer

Forscher finden Krankheitserreger in Scheibenwaschanlagen von Autos

Bakterieller Sprühnebel: Krankheitserreger der Art Legionella können offenbar in den Scheibenwaschanlagen von Autos überleben. US- Mikrobiologen habenKolonien dieser Bakterien in den Wassertanks nachgewiesen. Bei von ihnen untersuchten Schulbussen waren drei Viertel der Tanks verseucht. Dies verdeutlicht, dass bakterielle Infektionen auch unerwartete und ungewöhnliche Quellen haben können, so die Forscher.
Elektronenmikroskopische Aufnahme einer Kolonie von Legionella pneumophila
Elektronenmikroskopische Aufnahme einer Kolonie von Legionella pneumophila
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser wohlfühlen. Sie kommen fast überall in der Natur vor, besonders gut vermehren sie sich jedoch in der Nähe des Menschen: Kläranlagen und die Abwärme von Kühlsystemen wie Klimaanlagen, aber auch Warmwassertanks in Mehrfamilienhäusern bieten den Legionellen einen Lebensraum. Im Trinkwasser sind sie harmlos – in einem Sprühnebel aus feinsten Tröpfchen können sie jedoch eingeatmet werden und in die Lunge gelangen.

Im schlimmsten Fall tödliche Lungenentzündung


Den meisten Menschen geschieht bei einer Infektion nichts, ein gesundes Immunsystem wird normalerweise leicht mit den Bakterien fertig. Im schlimmsten Fall können Legionellen aber die Legionärskrankheit verursachen, eine Lungenentzündung mit manchmal tödlichem Verlauf. Ist die Warmwasserversorgung mit Legionellen belastet, so besteht etwa beim Duschen erhöhte Ansteckungsgefahr. Legionellenausbrüche mit besonders hartnäckigen Bakterienstämmen wie im vergangenen Jahr in der Stadt Warstein können zu regelrechten Epidemien mit mehreren Todesopfern führen.

Wissenschaftler um Otto Schwake von der Arizona State University in Phoenix haben nun einen neuen Unterschlupf der Legionellen entdeckt: Offenbar bieten die Wassertanks von Scheibenwaschanlagen den Bakterien hervorragende Bedingungen. Die Wissenschaftler untersuchten die Scheibenwischer von Schulbussen und kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: In drei Viertel der Proben waren Legionellen nachweisbar.

Autos als mögliche Überträger


"Versprühte Waschflüssigkeit kann möglicherweise gefährliche Mengen dieser Bakterien in der Luft verteilen", berichtete Schwake auf einer Konferenz der American Society for Microbiology. "Unsere Ergebnisse zeigen, dass Autos als Überträger für Legionellen-Infektionen in Frage kommen." Legionellen verbreiten sich ausschließlich über solche Sprühnebel, eine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht bekannt.

Schwake und seine Kollegen hatten zunächst überprüft, ob Legionellen überhaupt in den Tanks einer Scheibenwaschanlage leben können. Dabei fanden sie heraus: Kolonien der Bakterien lebten tatsächlich in der Waschflüssigkeit und blieben bis zu 14 Monate lang stabil. Einen ersten Hinweis lieferte eine Studie aus Großbritannien: Mehrere Fälle von Legionellose passten dort nicht in das Ansteckungsmuster einer typischen Legionella-Epidemie. Britische Wissenschaftler führten ein Fünftel dieser Fälle auf die Scheibenwaschanlagen von Fahrzeugen zurück.

"Unsere Studie ist die erste, die ein hohes Legionella-Vorkommen in Automobilen nachweist", sagt Schwake, und betont die Bedeutung von so alltäglichen Dingen wie Scheibenwaschanlagen als mögliche Infektionsquelle. Außerdem, so der Autor weiter, macht die Studie deutlich "dass Menschen auch auf zuvor unbekannten und unerwarteten Wegen Krankheitskeimen ausgesetzt werden können."


Freitag, 21. März 2014

Desinfektion von Kühlwasser


ARTIKELDesinfektion von Kühlwasser
Drei Os gegen Keime
Die Statistik lässt aufhorchen: Nahezu zwei Drittel der gesamten deutschen Frischwasserproduktion benötigt die Industrie für Kühlzwecke. Die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität sind hoch, daher müssen Unternehmer teils enorme Kosten zum Bereitstellen und Aufbereiten des Wassers verbuchen.







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In diesem Zusammenhang gewinnen umwelt- und ressourcenschonende Verfahren an Bedeutung. Wesentlicher Ausgangspunkt bei der Betrachtung der Wasseraufbereitung ist die Frage nach der notwendigen Menge an Desinfektionsmitteln. Es gilt, die optimale Einsatzmenge für die jeweils vorliegende Applikation anzuwenden. Zu geringe Konzentrationen bedeuten ein mikrobiologisches Risiko und damit verbundene Nachteile wie Biofilmbildung und einhergehend einen verminderten Wärmeübergang und Energieverluste. Ein erhöhter Wartungs- und Reinigungsaufwand bedeutet in vielen Fällen nicht nur einen erhöhten Personalaufwand, sondern ist verknüpft mit einer geringeren Verfügbarkeit der Anlage und damit der Produktionsleistung. Auch entsteht ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit durch Legionellen. Insbesondere Menschen in der Umgebung von offenen Kühlkreisläufen sind durch mikrobiologisch belastete Schwaden gefährdet. Zu hohe Desinfektionsmittelmengen wiederum belasten die Umwelt und treiben die Kosten durch ineffizient eingesetzte Chemikalien in die Höhe.
Möglichkeiten der Desinfektion
Eine häufig eingesetzte Desinfektionsmethode ist die Chlorung durch den Einsatz von Chlorgas oder anderen auf Chlor basierenden Desinfektionsmitteln. Neben langen Reaktionszeiten zur sicheren Wasserdesinfektion, ist die Wirksamkeit der Chlorung abhängig vom pH-Wert des Wassers. Zudem kann es zur Bildung von unerwünschten Nebenprodukten, z.B. THM, AOX und Chlorkohlenwasserstoffen, sowie Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen kommen. In vielen Ländern sind diese durch die Gesetzgebung limitiert.
Desinfektion mit Chlordioxid
Chlordioxid (CIO
2
) löst Chlorung als Mittel zur Wasserdesinfektion mittlerweile mehr und mehr ab, da es Vorteile wie die vom pH-Wert des Wassers unabhängige Wirkung bietet. Im Gegensatz zum Chlorungsverfahren erzeugt es keine chlorierten Nebenprodukte. Gleichzeitig diffundiert Chlordioxid aufgrund der Lösung als Gas im Wasser in den Biofilm ein und baut diesen in Leitungen, Behältern und in Wärmeübertragern ab. Durch den Abbau der Biofilme, die vor allem auch Nährboden für krankheitserregende Mikroorganismen sind, lassen sich eine permanente Kontamination und der Befall mit Legionellen verhindern. Die hohe Selektivität bewirkt eine effiziente Desinfektion und wirksamen Systemschutz, auch bei vergleichbar niedrigen Konzentrationen.
Desinfektion mit Ozon
Ozon ist das stärkste Oxidationsmittel in der Wasseraufbereitung. Zudem stellt die Ozonbehandlungsstufe eine effektive Barriere gegen sonst nur schwer zu bekämpfende Mikroorganismen dar. Entscheidender Vorteil ist, dass weniger umweltschädliche Nebenprodukte entstehen als bei vergleichbaren Oxidations- und Desinfektionsmitteln. Ökologisch betrachtet, zerfällt das Ozon nach getaner Arbeit in das Element zurück, aus dem es erzeugt wurde: reiner Sauerstoff. Die notwendige Ressource für das Verfahren: Energie - und davon sehr wenig. Lediglich 16,5 W sind zum Erzeugen von 1 g Ozon nötig. Das wirkt sich positiv auf die Betriebskosten aus. Weitere Vorteil: Kein Chemikalientransport oder -handling durch Erzeugung direkt vor Ort. Da Ozon ein stark reaktives Gas ist, wird es bedarfsgerecht mit Ozonerzeugungsanlagen wie dem Ozonfilt vor Ort aus der Umgebungsluft hergestellt.
Herausforderung Kühlwasser
Das Praxisbeispiel einer Kühlwasseraufbereitung zeigte die Stärke der Desinfektion mit Ozon und Chlordioxid: Der Betreiber konnte auf Anlagen, die in einem Wasserkreislauf integriert sind, schon nach drei Monaten Betriebszeit deutliche Unterschiede erkennen. Die Komponenten, bei denen herkömmliche Biozide zum Einsatz kamen, waren mit einem ausgeprägten Biofilm bedeckt. Solche, die in einem mit Ozon behandelten Wasser eingesetzt wurden, wiesen hingegen kaum feststellbare Biofilme auf. Ein weiteres Fallbeispiel, bei dem die Legionellenproblematik im Fokus stand, verdeutlicht die positiven Resultate einer Wasseraufbereitung mit geregelter Ozonzugabe: In einem Unternehmen kam es in der Sommerzeit in einem Kühlturm immer wieder zu Legionellenkontaminationen. Der Betreiber beschloss, das Kühlwasser mit geringen Ozonkonzentrationen zu behandeln. Der Redoxwert lag dabei kontinuierlich über 680 mV. Bereits eine Dosierrate von 0,05 ppm Ozon genügte, um legionellenfreies Wasser zu erzeugen und die Anforderungen an die einzuhaltenden Keimzahlen zu erfüllen. Ein weiterer Vorteil der Ozonbehandlung sind die Kosten. Durch den Wechsel des bisherigen Biozid auf das Dosieren von Ozon konnte der Betreiber Einsparungen von rund 100 € pro Tag realisieren und gleichzeitig die Wartungsintervalle verlängern. Im weiteren Verlauf der Ozonbehandlung war zu beobachten, dass sich in den Rohren und Wärmeübertragern nahezu kein Biofilm mehr bildete.
Entscheider-Facts
für Betreiber
·         Umwelt- und ressourcenschonende Wasseraufbereitungsverfahren gewinnen immer mehr an Bedeutung, will ein Betreiber wirtschaftlich arbeiten.
·         Anwender sparen durch den richtigen Einsatz und das applikationsoptimierte Dosieren von Bioziden Kosten, da sie den Kühlwasser- und Energieverbrauch deutlich reduzieren können.
·         Gleichzeitig schont der minimierte Chemikalienverbrauch die Umwelt und verringert die Gefahr von Gesundheitsbelastungen für das Personal.

Weitere Beiträge zum Thema Wasseraufbereitung finden Sie hier.
Einen Link zum Unternehmen finden Sie hier.

Autor: Michael Birmelin, Marketing-Redakteur bei Prominent
02/2014 März

Mittwoch, 26. Februar 2014

Chemische Desinfektion in der Hausinstallation mit Chlordioxid

Tagung mit Siemens: Berlin, Dezember 2013 – 6. Acqua é Vita Workshop

http://www.acqua-e-vita.de/chlordioxid.pdf


Handzettel 2-3
Grundlagen Legionellen
Handzettel 3-
Grundlagen Mikroorganismen
Handzettel 4-5
Legionellen in verschiedenen Wasserarten
Handzettel 6
Eigenschaften von Chlordioxid/ Redoxpotenziale
Handzettel 7
Dampfdruckkurve;  Herstellungsverfahren
Handzettel 8
Wasserchemische Eigenschaften von Chlordioxid/  Reaktionen mit organischen Inhatlsstoffen
Handzettel 9
Wasserchemische Eigenschaften- Zerfallsreaktionen
Handzettel 10
Reaktionen mit anorgan. Inhaltsstoffen/  Redoxpotenzial und pH-Wert- Vergleich von Chlor und Chlordioxid
Handzettel 11
Vergleich von Chlor und Chlordioxid
Handzettel 12
Chlor und Chlordioxid/ Biofilme
Handzettel 13
Rechtlicher Rahmen
Handzettel 15-16
Gefährdungsbeurteilung nach DGVW 551
Handzettel 17-18
Rechtliche Situation-Trinkwasserinstallation
Handzettel 19-24
Technische Maßnahmen  * Gerätebeschreibungen
Handzettel 25
Technisches System zur Chlordioxid-Dosierung
Handzettel 26-37
Beispiele und Zusammenfassung